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Zuschlagserteilung
Veröffentlichung gem. VOB/A §20 Abs. 3 Nr. 2
Erneuerung der Rinnenanlage, Ortsgemeinde Thalfang »
Erweiterung des Bürgerhauses, Fliesenarbeiten, Ortsgemeinde Berglicht »
Informationen über vergebene Aufträge
Auf Grundlage von § 20 Abs. 3 VOB/A und § 30 UVgO informiert die Zentrale Vergabestelle fortlaufend über die Zuschlagserteilung nach folgenden Vergabefahren:
Bauleistungen
- Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert über 25.000 € ohne Umsatzsteuer
- Freihändige Vergaben mit einem Auftragswert über 15.000 € ohne Umsatzsteuer
Die Informationen über die vergebenen Aufträge für Bauleistungen werden sechs Monate vorgehalten.
Liefer- und Dienstleistungen
Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer.
Die Informationen über die vergebenen Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen werden drei Monate vorgehalten