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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Ersatzurkunde einer Approbation beantragen
Bei Verlust oder Zerstörung einer Approbationsurkunde können Sie die Ausfertigung einer Ersatzurkunde beantragen. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift (Ersatzurkunde) ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sich das Original später wieder an, ist es an die zuständige Behörde zurückzugeben.
Kurztext
- Bei Verlust oder Zerstörung einer Approbationsurkunde, kann auf Antrag eine Zweitschrift ausgefertigt werden
- Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem Landesrecht
Fristen
Den Antrag auf Ausfertigung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
Voraussetzungen
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen bei der Antragstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den unterschiedlichen zuständigen Behörden der Länder.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
erforderliche Unterlagen
Die mit dem Antrag vorzulegende Unterlagen gibt die jeweils zuständige Landesbehörde vor.
Rechtsgrundlage
Richtet sich nach Landesrecht.
Weitere Informationen
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin oder Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Apothekerin oder Apotheker mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, Berufsqualifikation anerkennen
- Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst der Laufbahn Polizei und Feuerwehr
- Tierärztin/ Tierarzt: vorübergehende Ausübung des Berufs ohne Approbation - Erlaubnis
- pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent mit Ausbildung aus Drittstaaten, Berufsqualifikation anerkennen
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Tel.: +49 6131 967-0
Fax: +49 6131 967-310
E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
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