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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
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Zensus 2022
Im Jahr 2022 findet in der Bundesrepublik Deutschland und somit auch Rheinland-Pfalz eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung statt.
Beschreibung
Im Jahr 2022 findet in Deutschland eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus 2022) statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen hierzulande leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Daher sehen sowohl europäisches Recht als auch Bundesrecht die regelmäßige Ermittlung verlässlicher Basiszahlen hierzu verpflichtend vor.
Der Zensus liefert im Wesentlichen die folgenden Informationen:
- aktuelle Bevölkerungszahlen,
- Daten zur Demografie, das heißt Alter, Geschlecht oder zum Beispiel Staatsbürgerschaft der Einwohnerinnen und Einwohner sowie zum Bildungsstand und zur Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung,
- Daten zu Haushalts- und Familienzusammenhängen, in denen die Menschen leben,
- Daten zur Wohn- und Wohnungssituation, bspw. zur durchschnittlichen Wohnraumgröße, zu Wohnungsleerstand, zur Höhe der Wohnungsmieten.
Diese Informationen dienen insbesondere dem Bund, den Bundesländern und den Kommunen, aber auch einer Vielzahl von Verbänden und sonstigen Interessensvertretungen, der Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit unter anderem als Grundlage für politische sowie wirtschaftliche Entscheidungen. Sie sind auch für die Gestaltung des demographischen Wandels unverzichtbar. So müssen beispielsweise Gemeinden auf verlässlicher Datenbasis planen können, wie viele Kindergärten, Schulen, Seniorenresidenzen und Sozialwohnungen künftig benötigt werden.
Zuständigkeit
Für den Zensus 2022 ist in Rheinland-Pfalz das Statistische Landesamt zuständig. Dieses wird vor Ort durch Kommunale Erhebungsstellen unterstützt, die im Zeitraum der Erhebungsdurchführung von den Verwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise betrieben werden.
Bei Fragen zum Zensus allgemein beziehungsweise zur Gebäude- und Wohnungszählung wenden Sie sich bitte an das Statistische Landesamt. Bei individuellen Fragen zur Durchführung der Haushaltebefragung und zur Erhebung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wenden Sie sich bitte an die Zensus-Erhebungsstelle in Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise Ihrem Landkreis.
Zuständige Stelle
Für den Zensus 2022 ist in Rheinland-Pfalz grundsätzlich das Statistische Landesamt zuständig.
Bei individuellen Fragen zur Durchführung der Haushaltebefragung und zur Erhebung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wenden Sie sich bitte an die Zensus-Erhebungsstelle in Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise Ihrem Landkreis.
Fristen
Eine Vorbefragung, die der Berichtskreisklärung für die im Jahr 2022 stattfindende Gebäude- und Wohnungszählung dient, findet im Jahr 2021 statt.
Wie schon der Zensus 2011 ist auch der Zensus 2022 als registergestützte Erhebung konzipiert. Dabei werden in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt und nur dann ergänzende Befragungen durchgeführt, wenn Verwaltungsdaten für bestimmte Merkmale nicht vorhanden oder aus statistischer Sicht nicht für die Auswertung geeignet sind. Neben Übermittlungen behördlicher Daten, insbesondere Melderegisterdaten und bestimmter Datensätze oberster Bundesbehörden, sind im Wesentlichen die folgenden ergänzenden primärstatistischen Befragungen der Bevölkerung vorgesehen:
- zur statistischen Bereinigung von Über- und Untererfassungen in den Melderegisterdaten und zur Ermittlung von Angaben, zu denen keine Informationen in den Verwaltungsregistern vorliegen,
- eine Befragung der Bewohner an repräsentativ ausgewählten Anschriften (Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis) sowie
- eine Erfassung sämtlicher Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen (z.B. Studierendenwohnheime) und Gemeinschaftsunterkünften (z.B. Seniorenresidenzen und Kinderheime),
- zur Ermittlung von Angaben über bewohnte und unbewohnte Immobilien eine postalische Befragung der Eigentümerinnen und Eigentümer.
Welche Fristen muss ich beachten?
Zensusstichtag ist der 15. Mai 2022. Über die Fristen zur Abgabe Ihrer Meldungen informiert Sie das Statistische Landesamt beziehungsweise die Erhebungsstelle in Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise Ihrem Landkreis in gesonderten Anschreiben.
Bearbeitungsdauer
Erste Ergebnisse der Zählung sollen Ende 2023 vorliegen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
erforderliche Unterlagen
Sämtliche benötigten Unterlagen werden Ihnen durch das Statistische Landesamt beziehungsweise die für die Durchführung der Personenerhebungen in Ihrer kreisfreien Stadt / Ihrem Landkreis zuständigen Erhebungsstelle zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlage
Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022)
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf nachfolgender Webseite:
verwandte Vorgänge
- Patenamt Bescheinigung
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung
- Wasserwirtschaftssachverständige/r: Planvorlageberechtigung - Aufnahme in die Liste
- Zulassung zur Benutzung eines Gewässers mit vorzeitigen Beginn beantragen
Ansprechpartner
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 14-16
56130 Bad Ems
Tel.: +49 2603 71-0
Fax: +49 2603 71-3150
E-Mail: poststelle@statistik.rlp.de
Web: www.statistik.rlp.de
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