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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Kleinbetrieb zur Fleischgewinnung Zulassung beantragen
Sie möchten einen Kleinbetrieb betreiben, der Tiere schlachtet? Dann brauchen Sie eine entsprechende Zulassung.
Beschreibung
Wenn Sie Fleisch im Rahmen einer gewerblichen Schlachtung gewinnen möchten, benötigen Sie, ungeachtet der Größe des Unternehmens, eine Zulassung. Für sogenannte Kleinbetriebe bestehen hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen Erleichterungen gegenüber Großbetrieben, die Sie bei der zuständigen Behörde erfragen können.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltungen beziehungsweise an die Stadtverwaltungen der jeweiligen kreisfreien Stadt.
Fristen
Die Zulassung erfolgt erst nach einer behördlichen Vor-Ort-Kontrolle. Sie kann befristet und mit Auflagen erteilt werden. Mit der Zulassung erhält Ihre Betriebsstätte auch die für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr erforderliche Veterinärkontrollnummer (Zulassungsnummer).
Voraussetzungen
Eine Zulassung benötigen:
Alle Betriebe, die gewerbliche Schlachtungen durchführen, wie:
- Selbstschlachtende Direktvermarkter
- Selbstschlachtende Fleischereien/Metzgereien.
Keine Zulassung benötigen:
- Restaurants, Gaststätten und Einzelhandelsunternehmen, wenn diese nicht mehr als ein Drittel ihrer Produkte tierischen Ursprungs an andere lokale Einzelhandelsunternehmen abgeben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Zulassung muss grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.
Kosten
erforderliche Unterlagen
Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
Rechtsgrundlage
Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
Rechtsbehelf
Widerspruch
verwandte Vorgänge
- Eintragung einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) in das Handelsregister
- Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten
- Höfeordnung
- Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
- Öffentliche Vergabe - Sofortige Beschwerde beim Beschwerdegericht einlegen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau
Tel.: 06571 14-1032
Fax: 06571 14-2509
E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)
Tel.: 06571 14-2445
Fax: 06571 14-42445
E-Mail: Gundula.Stamer@Bernkastel-Wittlich.de
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