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Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen
Allgemeine Informationen zur Beantragung von Ausweisdokumenten
Denken Sie bitte daran, dass Sie einen Personalausweis/Kinderreisepass/Reisepass benötigen, sobald Sie die Grenze Deutschlands überschreiten. Jedes Land hat eigene Einreisebestimmungen; hierüber informieren Sie sich bitte vor Ihrer Reise unter
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise.
Grundsätzlich gilt, dass Personalausweise und Reisepässe von jedem deutschen Staatsangehörigen ab Geburt beantragt werden können; für Kinder bis zu ihrem 12. Geburtstag gibt es zusätzlich die Möglichkeit, einen Kinderreisepass zu beantragen.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- bisheriger Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass
- wurde bisher noch kein Ausweis bzw. Pass ausgestellt, ist eine Geburtsurkunde vorzulegen
- aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 1 Jahr)
- eine persönliche Vorsprache des Antragstellers ist notwendig
Für die Beantragung von Ausweisdokumenten für minderjährige Kinder ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten notwendig.
Gebühren:
- Kinderreisepässe werden (im Regelfall) direkt vor Ort ausgestellt; die Gebühren betragen 13,00 €
- Personalausweise dauern ca. 4 Wochen (im Regelfall); die Gebühren betragen für Personen unter 24 Jahren 22,80 € und für Personen über 24 Jahren 37,00 €
- Reisepässe dauern ca. 4 Wochen (im Regelfall); die Gebühren betragen für Personen unter 24 Jahren 37,50 € und für Personen über 24 Jahren 60,00 €. Benötigen Sie einen Expresspass (Lieferzeit 72 Stunden), kontaktieren Sie bitte den Bürgerservice für weitere Informationen.