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Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung OG Malborn
Einziehung einer Teilfläche der Straße „Am Waldborn“ in der Ortsgemeinde Malborn
Gemäß § 37 des Landesstraßengesetzes (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. Seite 273), in der derzeit gültigen Fassung, wird in der Ortsgemeinde Malborn ein Teilstück der Gemeindestraße „Am Waldborn“, Gemarkung Malborn, Flur 9, Nr. 108 und Flur 18, Nr. 1 / 2, eingezogen. Das Teilstück steht somit dem Gemeingebrauch nach § 34 LStrG nicht mehr zur Verfügung.
Das betroffene Teilstück ist im beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Verfügung. Der Lageplan und die dazu zugehörigen Verwaltungsakten können im Betriebsgebäude, Zimmer 1, Raiffeisenstraße 4, in 54424 Thalfang, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Dienststunden sind: Montag und Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.00 – 12.00 Uhr sowie Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr.
Der Ortsgemeinderat Malborn hat am 19. Mai 2022 beschlossen das Teilstück einzuziehen. Die Bekanntmachung der Einziehungsabsicht gemäß § 37 Abs. 3 Satz 1 LStrG wurde am 22. Oktober 2021 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf (Ausgabe Nr. 42/2021) veröffentlicht. Die für die Einziehung gemäß § 37 Abs. 1 LStrG erforderliche Zustimmung der Straßenaufsichtsbehörde wurde von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mit Schreiben vom 22. Mai 2023 erteilt.
Diese Verfügung gilt mit dem Ablauf des Tages der Bekanntmachung als bekannt gegeben (§ 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz -VwVfG-). Gemäß § 27 a VwVfG ist diese Verfügung zusätzlich auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf veröffentlicht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeinde Thalfang, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, oder der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten Signatur1 zu versehen. Bei Verwendung der elektronischen Form sind insbesondere die technischen Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich (www.bernkastel-wittlich.de) unter Kreisverwaltung Kontakt/Öffnungszeiten bei „Formgebundene elektronische Kommunikation“ aufgeführt sind. Zur Übermittlung per E-Mail stehen die E-Mail-Adressen: info@rathaus-thalfang.de oder kv-bernkastel-wittlich@poststelle.rlp.de zur Verfügung.
Malborn, den 30. Mai 2023
gez. Petra-Claudia Hogh
Ortsbürgermeisterin