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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
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Mittwoch
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Wassergefährdende Stoffe Meldung Austritt
Jeder, der mit wassergefährdenden Stoffen umgeht oder diese transportiert, hat das Austreten dieser Stoffe in nicht nur unerheblicher Menge der zuständigen Stelle zu melden, wenn diese Stoffe in den Boden, die Kanalisation oder in Gewässer gelangen oder gelangen können.
Beschreibung
Wassergefährdende Eigenschaften haben z.B. Mineralöle, Säuren, Laugen, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Jauche, Gülle und Silagesickersäfte. Ob eine Menge erheblich ist, oder nicht, hängt von den Stoffeigenschaften und der Umgebung (z.B. Wasserschutzgebiet) ab. Wenn Sie unsicher sind, berät Sie die zuständige Stelle.
Kurztext
Ein Austreten wassergefährdender Stoffe muss der zuständigen Stelle unverzüglich gemeldet werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie an die untere Wasserbehörde der örtlichen Kreis- oder Stadtverwaltung.
Außerhalb der Dienstzeit ist eine Meldung bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle möglich. In Städten nimmt auch die Feuerwehr (112) die Meldung entgegen.
Fristen
Die zuständige Stelle benötigt möglichst genaue Angaben über
- den Ort und Zeitpunkt des Vorfalls,
- die Art und Menge des wassergefährdenden Stoffes sowie
- die Art der befürchteten oder eingetretenen Boden- oder Gewässerverunreinigung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss unverzüglich erfolgen.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage
§ 24 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
§ 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Weitere Informationen
Die untere Wasserbehörde kann Sofort- und Folgemaßnahmen zur Beseitigung der Gewässerverunreinigung anordnen.
verwandte Vorgänge
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Den Handel mit Pflanzenschutzmitteln anzeigen
- Emissionserklärung nach 11. BlmSchV abgeben
- Legionellen melden
- Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt
Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de/
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)
Tel.: 06571 14-2416
Fax: 06571 14-42416
E-Mail: Ulrike.Klein-Merten@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 5
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)
Tel.: 06571 14-2079
Fax: 06571 14-42079
E-Mail: Tamara.Schmitt@Bernkastel-Wittlich.de
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