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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
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(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.
Beschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Verfügungsberechtigung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil II. Sie stellt jedoch kein Eigentumsnachweis dar.
Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument.
Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugbrief bestehen, bleibt dieser gültig.
Kurztext
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Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung
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Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.
Zuständigkeit
Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Fristen
Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller im Zusammenhang mit dem Kauf des Fahrzeuges.
Im Rahmen der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Behörde ausgefertigt.
Voraussetzungen
Die Ausfüllung einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder deren erstmalige Ausfertigung durch die Zulassungsbehörde ist nur zulässig bei Vorlage
1. der Übereinstimmungsbescheinigung,
2. der Datenbestätigung oder
3. der Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des Fahrzeugs.
4. Nachweis der Verfügungsberechtigung: im Falle eines Neu-Fahrzeugs ist das z.B. der Kaufvertrag, bei einem Gebrauchtfahrzeug wäre es die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II.
Welche Fristen muss ich beachten?
vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr
Kosten
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlage
§ 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Weitere Informationen
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Schriftform erforderlich: Ja
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Persönliches Erscheinen nötig: Nein
verwandte Vorgänge
- Bootsanmeldung (Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens)
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Kfz-Zulassungsbescheinigung: Fahrzeugdaten ändern (technische Änderung)
- Kfz: Betriebserlaubnis - Ersatz
- Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung
Fax: 06571 14-2500
Web: www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/verkehr-und-zulassung/
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-1021
E-Mail: Simone.Baberowski@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: rita.barthen-schloesser@bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-1021
E-Mail: Stefan.Beth@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01a
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-1021
E-Mail: Christa.Hoffmann@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: KFZ BKS
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-1021
E-Mail: Michelle.Knoop@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-1021
E-Mail: Helga.Lequen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-1021
E-Mail: Elena.McCall@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-1021
E-Mail: Jonathan.Mueller@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-1021
E-Mail: Petra.Nastainczyk@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: KFZ BKS
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-1021
E-Mail: Christel.Pelm@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-1021
E-Mail: Ute.Scheit@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: N 01
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-1021
E-Mail: Heidi.Skaley@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
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E-Mail: Oliver.Wagner@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: 01a
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-1021
E-Mail: Sarah.Wallscheid@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
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