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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Landschaftspflege
Sie möchten wissen, was das Land Rheinland-Pfalz für den Schutz der Landschaft, die Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten unternimmt? Dann lohnt sich ein Blick unter www.naturschutz.rlp.de
Beschreibung
Ziel des Naturschutzes und Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft mit ihrer Vielfalt und Eigenart, ihren Lebensräumen sowie ihren Lebensstätten für Tier- und Pflanzenarten.
Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und Wiederherstellung und Neuanlage naturnaher Lebensräume sowie Lebensstätten heimischer Tier- und Pflanzenarten. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden in Rheinland-Pfalz bevorzugt in Schutzgebieten durchgeführt.
Das Land fördert die Durchführung von Maßnahmen der Landschaftspflege über entsprechend ausgestaltete Programme und durch Kompensationsmaßnahmen. Die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen erfolgt bevorzugt durch die jeweiligen Grundeigentümer und Flächennutzer, in der Regel Landwirte.
Kurztext
Landschaftspflege unterstützt die Erhaltung von heimischen Tier- und Pflanzenarten insbesondere in Schutzgebieten. Projekte werden vom Land gefördert. Auch Kompensationsmaßnahmen kommen in Betracht.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten oder an die Zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord oder Süd.
Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
Zuständige Stelle
- Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
- Unteren- und Oberen Naturschutzbehörden
Rechtsgrundlage
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden über aktuelle ökologische Entwicklungen in Rheinland-Pfalz hält die nachstehende Seite für sie bereit:
Landschaftsinformationssystem Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP)
verwandte Vorgänge
- Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums
- Bodenabbaugenehmigung
- Emissionserklärung nach 11. BlmSchV abgeben
- Gefahrgutbeauftragte prüfen
- Pflanzenschutzmittel Anwendung anzeigen
Ansprechpartner
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-4646
E-Mail: poststelle@mkuem.rlp.de
Web: mkuem.rlp.de/de/startseite/
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