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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Landschaftsschutzgebiet Befahrerlaubnis beantragen
Sie möchten ein Schutzgebiet befahren, welches normalerweise eine Zufahrt verbietet? Dann können Sie unter Angabe der Gründe eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Beschreibung
Wenn eine Verordnung über ein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, Sie dieses jedoch befahren wollen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beziehungsweise Erlaubnis bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragen.
Kurztext
Das Befahren von Schutzgebieten außerhalb zugelassener Wege bedarf in der Regel eine Erlaubnis.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde in der Verwaltung Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Naturschutzbehörden
Fristen
- Berechtigtes Interesse,
- unabweisbare Gründe der Notwendigkeit des Befahrens,
- Vereinbarkeit mit Schutzzweck
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem Gebührenverzeichnis Landespflege
erforderliche Unterlagen
Im schriftlichen Antrag sind in der Regel Angaben beizufügen wie:
- Aus welchen Gründen soll das Schutzgebiet befahren werden?
- Wann soll das Schutzgebiet befahren werden?
- Bestehen Alternativen zur Befahrung?
- Ist die Befahrung mit dem Schutzzweck vereinbar?
Rechtsgrundlage
Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG)
Rechtsbehelf
Der Rechtsbehelf richtet sich nach dem Verwaltungsferfahrensgesetz.
Weitere Informationen
Es ist ein formloser schriftlicher Antrag erforderlich.
Was sollte ich noch wissen?
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Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung
Fax: 06571 14-2500
Web: www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/verkehr-und-zulassung/
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