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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Luftfahrtveranstaltung Genehmigung beantragen
Wenn Sie eine Veranstaltung auf Ihrem Flugplatz durchführen möchten, bei der Luftfahrzeuge im Flug zu Schau gestellt werden oder in einem Wettbewerb gegeneinander antreten, dann benötigen Sie eine Genehmigung. Diese müssen Sie bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.
Beschreibung
Luftfahrtveranstaltungen sind wegen der erhöhten Verkehrsdichte und einer Vielzahl von Besucherinnen und Besuchern mit besonderen Gefahren verbunden. Sie müssen daher akribisch geplant, penibel durchgeführt und streng kontrolliert werden.
Die zuständige Luftfahrtbehörde prüft, ob das Programm und die Teilnehmenden die Gewähr für eine sichere Durchführung der Veranstaltung bieten und regeln im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen.
Während der Veranstaltung kontrolliert die Luftfahrtbehörde die Einhaltung dieser Vorgaben.
Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flugmodelle und nicht-motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.
Kurztext
- Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung Erteilung
- Luftfahrtveranstaltungen mit besonderen Gefahren verbunden, diese müssen genau geplant und durchgeführt sowie genau kontrolliert werden
- an Zuverlässigkeit des Veranstalters und der teilnehmenden Luftfahrer stellen sie besondere Anforderungen
- ohne Erlaubnis keine Luftfahrtveranstaltung möglich
- Erlaubnis kann beantragt werden
- es wird geprüft, ob das Programm und die Teilnehmenden die Gewähr für eine sichere Durchführung der Veranstaltung bieten
- im Fall einer Veranstaltungsgenehmigung werden notwendige Sicherheits und Lärmschutzvorkehrungen angeordnet
- während der Veranstaltung wird die Einhaltung dieser Vorgaben überwacht
- zuständig: zuständige Luftfahrtbehörde
Zuständigkeit
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (Fachgruppe Luftverkehr)
Fristen
Sie können die Genehmigung einer Veranstaltung mit Luftfahrzeugen per Post beantragen:
- Reichen Sie mit Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle führt eine Prüfung Ihres Antrags durch.
- Es wird geprüft, ob das Programm und die Teilnehmenden eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleisten.
- Nach Prüfung der Unterlagen, entscheidet die zuständige Stelle, ob Sie eine Genehmigung zur Durchführung der Luftfahrtveranstaltung erhalten.
- Sie erhalten einen Genehmigungs oder Ablehnungsbescheid (per Post oder gegebenenfalls über das Serviceportal der zuständigen Stelle).
- Die zuständige Stelle regelt im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits und Lärmschutzvorkehrungen.
Während der Veranstaltung kontrolliert die zuständige Stelle die Einhaltung dieser Vorgaben.
Voraussetzungen
- Als Veranstalterin oder Veranstalter haben Sie eine VeranstaltendenHaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Drittschäden abgeschlossen.
- Die Luftfahrtveranstaltung gefährdet die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht.
erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag zur Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung
- Einwilligung der oder des Flugplatzbetreibenden (sofern nicht die oder der Veranstaltende zugleich Flugplatzbetreibende oder Flugplatzbetreibender ist)
- Außerhalb eines Flugplatzes liegende Luftfahrtveranstaltung:
- Nachweis des Benutzungsrechts
- Skizze des in Aussicht genommenen Geländes mit Angabe seiner Abmessungen und ein Gutachten über seine Eignung
- Karte im Maßstab 1:25000
- Lageplan im Maßstab 1:1500 bis 1:5000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände. In den Plan sind Abmessungen des Veranstaltungsgeländes, Start und Landeflächen, die Standorte der Rettungskräfte und der Ärztin beziehungsweise des Arztes sowie Parkplätze und die Absperrungen einzuzeichnen.
- Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm
- Flugsicherungsangaben (Beschreibung des für die Luftfahrtveranstaltung benötigten Luftraumes oder Streckenführung
- Auf Verlangen der zuständigen Stelle:
- Sicherheitskonzept einschließlich Notfallplanung
- Flugbetriebsanweisung der veranstaltungsleitenden Person
- Namen und Luftfahrerscheine oder amtlich beglaubigte Abschriften der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführenden
- Vereinbarungen des Veranstaltenden mit den Luftfahrenden, Luftfahrtunternehmen, sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und mit den Haftpflicht und Unfallversicherten
- Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Nachweis der Bodenunfallversicherung
- Nachweis über stetige Flugübungen der teilnehmenden Kunstflugpilotinnen und Kunstflugpiloten
- Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes
Rechtsgrundlage
§ 24 Absatz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
§§ 16 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
§§ 73ff Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO)
§ 2 Absatz 1 Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
in Verbindung mit Anlage Nummer VI 9 LuftKostV
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen
Luftfahrtveranstaltung Genehmigung beantragen
Was sollte ich noch wissen?
Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flugmodelle und nicht-motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz.
Homepage - Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM)
verwandte Vorgänge
- Einsicht in das Güterrechtsregister
- Gefahrgutfahrerprüfung ablegen
- Landschaftsschutzgebiet Befahrerlaubnis beantragen
- Taxigenehmigung Erteilung
- Verkehrszeichen und Ampelstörung
Ansprechpartner
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Flughafen Hahn
Gebäude 667C
55483 Lautzenhausen
Tel.: +49 6543 8780-1640
Fax: +49 261 29141-2217
E-Mail: luftverkehr@lbm.rlp.de
Web: www.lbm.rlp.de
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