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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Rundfunkbeitrag - weitere Wohnungen hinzumelden
Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden.
Beschreibung
Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.
Kurztext
Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.
Fristen
Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es im Internet herunterladen oder online anmelden.
Voraussetzungen
Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.
Kosten
keine
erforderliche Unterlagen
keine
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 RBStV
§ 7 Abs. 1 i. V m. § 8 Abs. 1 RBStV
Weitere Informationen
Was sollte ich noch wissen?
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
verwandte Vorgänge
- Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums
- Beschäftigungserlaubnis beantragen bei Aufenthaltsgestattung
- Kreisjahrbuch
- Landschaftsschutzgebiet Befahrerlaubnis beantragen
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
Ansprechpartner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Tel.: 0221 5061-0
Web: www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/index_ger.html
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