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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
Sie ziehen in eine Wohnung, für die noch kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird? Dann müssen Sie diese Wohnung zum Rundfunkbeitrag anmelden.
Beschreibung
Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Mit ihren Programmen informieren, bilden, und unterhalten die Rundfunkanstalten täglich viele Millionen Menschen.
Durch die solidarische Finanzierung kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Interessen arbeiten. Daher müssen Bürgerinnen und Bürger für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 EUR zahlen, unabhängig davon wie viele Personen in der Wohnung leben:
- Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, melden Sie die Wohnung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Rundfunkbeitrag an.
- Leben Sie mit mehreren volljährigen Personen in der Wohnung, können Sie selbst entscheiden, wer die Wohnung anmeldet.
- Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, für die bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird, brauchen Sie sich nicht zum Rundfunkbeitrag anmelden.
Die Wohnung müssen Sie ab dem Beginn des Monats anmelden, in dem Sie die Wohnung beziehen.
Die Höhe des Rundfunkbeitrags und dessen Fälligkeit sind gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass Sie den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, auch wenn Sie keine besondere Zahlungsaufforderung erhalten haben.
Ihre Anmeldung können Sie online erledigen.
Befreiung und Anmeldung weiterer Wohnung
In besonderen Fällen können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Beitragsermäßigung beantragen.
Sie sind bereits mit einer Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet? Auf dem Online-Portal können Sie auch noch eine weitere Wohnung anmelden, zum Beispiel eine Zweitwohnung, Nebenwohnung oder privat genutzte Ferienwohnung.
Kurztext
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung Wohnung
- für jede Wohnung ist ein Rundfunkbeitrag zu zahlen, egal wie viele volljährige Personen in dieser Wohnung leben
- es spielt keine Rolle ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind
- der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 EUR im Monat für eine Wohnung
- der Rundfunkbeitrag ist gesetzlich geschuldet
- eine Person meldet die Wohnung an
- bei mehreren Mitbewohnerinnen oder Mitbewohnern entscheiden die Personen selbst, wer die Wohnung anmeldet
- zieht jemand in eine Wohnung, für die bereits Rundfunkbeitrag gezahlt wird, ist keine Anmeldung erforderlich
- die Wohnung ist ab dem Beginn des Monats anzumelden, in dem die Wohnung bezogen wird
- die Anmeldung erfolgt beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio die Anmeldung kann vollständig online erledigt werden
- zuständig: Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Fristen
Sie können sich online, postalisch oder telefonisch beim Beitragsservice zum Rundfunkbeitrag anmelden.
Online:
- Öffnen Sie das Online-Portal "Ihr Rundfunkbeitrag".
- Klicken Sie das Feld "Wohnung anmelden" an oder geben Sie im Suchfeld den Webcode "BF02" ein, dann öffnet sich das dazugehörige Online-Formular und leitet Sie Schritt für Schritt durch die Anmeldung.
- Geben Sie zunächst Ihre persönlichen Daten und weitere erforderliche Angaben an.
- Zum Beispiel, ob Sie bereits mit einer Wohnung angemeldet sind. Wählen Sie die Option "Ja", öffnet sich ein Eingabefeld, in das Sie Ihre Beitragsnummer eintragen müssen.
- Im folgenden Schritt machen Sie Angaben zur anzumeldenden Wohnung.
- Sie können auch eine Wohnung an einer abweichenden Adresse anmelden.
- Geben Sie den Zeitpunkt der Anmeldung im Format Monat/Jahr an.
- Anschließend bestimmen Sie die Zahlungsweise.
- Wählen Sie den gewünschten Zahlungsrhythmus aus den Vorgaben.
- Geben Sie an, ob Sie per Lastschrift oder Überweisung zahlen möchten.
- Falls Sie "Lastschrift" wählen, öffnen sich weitere Eingabefelder zur Angabe der Kontodaten. In diesem Fall bestätigen Sie, dass Sie den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Einzug ermächtigen.
- Im letzten Schritt bekommen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Daten angezeigt.
- Überprüfen Sie die angegebenen Daten und korrigieren Sie diese gegebenenfalls.
- Für eine Korrektur klicken Sie im entsprechenden Abschnitt auf das Auswahlfeld "Korrigieren".
- Nach Eingabe aller Daten müssen Sie bestätigen, dass Sie die Informationen zum Datenschutz gelesen haben.
- Anschließend geben Sie die zufallsgenerierte Zahl ein, die sogenannte Captcha. Diese können Sie auf einem Bild ablesen und bestätigen schließlich Ihre Anmeldung mit einem Klick auf das Auswahlfeld "Anmelden".
- Sie gelangen dann auf eine Übersichtsseite. Dort sind alle von Ihnen eingegebenen Daten zusammengefasst. Sie können die Daten ausdrucken oder im PDF-Format speichern.
Alternativ können Sie die Anmeldung auch postalisch oder telefonisch durchführen.
Postalisch:
- Rufen Sie das Formular zur Anmeldung einer Wohnung auf der Internetseite "rundfunkbeitrag.de" im Format PDF auf.
- Füllen Sie das PDF-Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Telefon:
- Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch.
In bestimmten Fällen ist auch eine Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich:
- Wählen Sie dafür auf der Internetseite "rundfunkbeitrag.de" das Feld "Befreiung oder Ermäßigung beantragen".
- Folgen Sie Schritt für Schritt den Ausfüllhilfen.
Wenn Sie bereits eine Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet haben, können Sie unter Umständen noch eine weitere Wohnung anmelden:
- Wählen Sie auf der Internetseite "rundfunkbeitrag.de" das Feld "Weitere Wohnung anmelden".
- Folgen Sie Schritt für Schritt den Ausfüllhilfen.
In bestimmten Fällen ist auch eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für die Nebenwohnung möglich:
- Wählen Sie dafür auf der Internetseite "rundfunkbeitrag.de" das Feld "Nebenwohnung befreien".
- Folgen Sie Schritt für Schritt den Ausfüllhilfen.
Voraussetzungen
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Wohnung.
- Sie bewohnen die Wohnung.
- Sie sind in der Wohnung gemeldet beziehungsweise im Mietvertrag genannt.
- Für die Wohnung existiert noch kein Rundfunkbeitragskonto.
- Keine andere Person zahlt für die Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen sich direkt nach Einzug in die Wohnung anmelden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Anmeldung bearbeitet der Beitragsservice unverzüglich.
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 1, § 7 Absatz 1 und § 8 Absatz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
Rechtsbehelf
- keine
Weitere Informationen
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Bemerkungen
Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
verwandte Vorgänge
- Beschäftigungserlaubnis beantragen bei Aufenthaltsgestattung
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Kreisjahrbuch
- Schiedsamt
- Wohnungsgrundbuch schließen lassen
Ansprechpartner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Tel.: 0221 5061-0
Web: www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/index_ger.html
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