Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Schwerbehindertenausweis Verlängerung
Außer Kraft - Schwerbehindertenausweis verlängern lassen
Seit dem 1. Januar 2013 wird der Schwerbehindertenausweis in Form einer Identifikationskarte (Scheckkartenformat) ausgegeben.
Beschreibung
Besitzen Sie noch einen alten Schwerbehindertenausweis im Format DIN A6 aus Papier, behält dieser bis zum Ablauf seine Gültigkeit. Dieser wird jedoch nicht mehr verlängert, sondern bei Ablauf seiner Gültigkeit durch einen neuen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ersetzt.
Kurztext
Seit dem 1. Januar 2013 wird der Schwerbehindertenausweis in Form einer Identifikationskarte (Scheckkartenformat) ausgegeben. Eine Verlängerung ist deshalb aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Läuft Ihr Schwerbehindertenausweis ab, können Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Besitzen Sie noch einen alten Schwerbehindertenausweis im Format DIN A6 aus Papier, behält dieser bis zum Ablauf seine Gültigkeit. Dieser wird jedoch nicht mehr verlängert, sondern bei Ablauf seiner Gültigkeit durch einen neuen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ersetzt.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.
Fristen
Schwerbehindertenausweise werden nicht mehr verlängert. Bitte beantragen Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis.
Voraussetzungen
Grad der Behinderung von mindestens 50.
Kosten
Keine.
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
- gegebenenfalls Passfoto
- Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
- für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel
Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.
Rechtsgrundlage
Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Weitere Informationen
Informationen zum neuen Schwerbehindertenausweis in Gebärdensprache
Faltblatt Schwerbehindertenausweis in leichter Sprache
verwandte Vorgänge
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen
- Corona-Impfungen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Landesblindengeld
- Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderungen
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
In der Reichsabtei 6
54292 Trier
Tel.: +49 651 1447-0
Fax: +49 651 1447-253
E-Mail: poststelle-tr@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/landesamt/
Landesportal RLP-Direkt