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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
SED-Opfer-Entschädigung (Gesundheitsschäden)
Sie haben einen gesundheitlichen Schaden aufgrund einer ungerechtfertigten Freiheitsstrafe oder anderer politischen Verfolgung erlitten? Dann könnten Ihnen Versorgungsleistungen zu stehen.
Beschreibung
Haben Sie durch eine ungerechtfertigte Freiheitsentziehung oder eine andere hoheitliche Maßnahme, die der politischen Verfolgung gedient hat, eine gesundheitliche Schädigung erlitten?
Dann können Sie unter Umständen Versorgungsleistungen erhalten. Außerdem kommen gegebenenfalls weitere soziale Entschädigungen wie z.B. Opferrente oder Kapitalentschädigung in Betracht. [LINK zur Busleistung] SED-Opfer-Entschädigung (Opferrente, Kapitalentschädigung).
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.
Fristen
Voraussetzung ist, dass diese Maßnahme im Rahmen eines Rehabilitierungsverfahrens nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) oder dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) aufgehoben beziehungsweise für mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar erklärt wurde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Grundsätzlich wird die Versorgung ab Antragstellung gewährt.
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde, bei persönlicher Abgabe des Antrages den Personalausweis oder Reisepass,
- Meldebestätigung,
- gegebenenfalls sich in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B. Gutachten),
- gegebenenfalls eine Vollmacht, den Betreuerausweis oder eine Bestallungsurkunde.
Angaben zu weiteren benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antragsvordruck oder erfragen Sie diese bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage
Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)
verwandte Vorgänge
- Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
- Flächennutzungsplan ergänzen
- Mutter- und Vater-Kind Maßnahmen beantragen
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Sonderrufnummern Einrichtung Bürgertelefon des Bundeskartellamtes
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
Baedekerstraße 2-20
56073 Koblenz
Tel.: +49 261 4041-1
Fax: +49 261 4041-407
E-Mail: poststelle-ko@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau
Reiterstraße 16
76829 Landau in der Pfalz
Tel.: +49 6341 26-1
Fax: +49 6341 26-287
E-Mail: poststelle-ld@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Schießgartenstraße 6
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 967-0
Fax: +49 6131 967-444
E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/landesamt/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
In der Reichsabtei 6
54292 Trier
Tel.: +49 651 1447-0
Fax: +49 651 1447-253
E-Mail: poststelle-tr@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/landesamt/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
Moltkestraße 19
54292 Trier
Tel.: +49 651 1447-0
Fax: +49 651 1447-253
E-Mail: poststelle-tr@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
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