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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Virtuelles Rathaus

Steuerangelegenheiten

Sie haben Fragen rund um dasThema Steuern? In den meisten Angelegenheiten kann Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt weiterhelfen.  


Beschreibung

Die Finanzämter sind für die Festsetzung und Erhebung der Steuern zuständig, wenn diese nicht vom Bund (z.B. Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungssteuer) oder den Kommunalbehörden (z.B. Hundesteuer) verwaltet werden.
Die Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen oder Steueranmeldungen, z.B. zur Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Lohnsteuer ergeben sich aus den Steuergesetzen. Aufgrund der Angaben aus Steuererklärungen oder anderen Informationen ermittelt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen, setzt die jeweiligen Steuern fest und erhebt sie.
Nach dem Gesetz über kommunale Abgaben steht den Gemeinden ein Steuererhebungsrecht für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern zu. Beispiele dafür sind neben der Hundesteuer etwa die Zweitwohnungsteuer und die Spielapparatesteuer. Die Landkreise können demgegenüber nur die Jagdsteuer, Fischereisteuer und Gaststättenerlaubnissteuer erheben.


Zuständigkeit

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.

Für die kommunalen Aufwand- und Verbrauchsteuern ist die jeweilige Kommune zuständig, in der Regel das Steueramt.

Suche des zuständigen Finanzamtes



Weitere Informationen

Weiterführende Hinweise zur elektronischen Steuererklärung (ELSTER) finden Sie hier.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Finanzamt Wittlich
Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich

Tel.: +49 6571 9536-0
Fax: +49 6571 9536-13400
E-Mail: poststelle@fa-wi.fin-rlp.de
Web: finanzamt-wittlich.fin-rlp.de/startseite
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt