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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Studiengebührenfreiheit
In Rheinland-Pfalz kann ein erstes Bachelorstudium und ein erstes konsekutives Masterstudium gebührenfrei studiert werden.
Beschreibung
An den Kosten für die Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen beteiligen einige Bundesländer die an ihren Hochschulen Studierenden.
In Rheinland-Pfalz werden derzeit für Studierende an den staatlichen Hochschulen für ein Erststudium keine generellen Studiengebühren erhoben. Das heißt, dass ein erstes Bachelorstudium und ein erstes konsekutives Masterstudium gebührenfrei studiert werden können.
An den Hochschulen in anderer Trägerschaft können im Einzelfall Gebühren anfallen.
Rechtsgrundlage
§ 70 Hochschulgesetz (HochSchG)
Weitere Informationen
Informationen zur aktuellen Beitragssituation an Ihrer Hochschule erhalten Sie über das zuständige Ministerium.
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
verwandte Vorgänge
- Hochschulberatung für Begabte ohne Hochschulreife
- Notenverbesserung beantragen
- Studienleistungen anrechnen
- Studienplatz für Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie beantragen
- Urlaubssemester beantragen
Ansprechpartner
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-2997
E-Mail: poststelle@mwg.rlp.de
Web: mwg.rlp.de/de/startseite/
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