Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Tierschutzbeauftragte bestellen
Träger folgender Einrichtungen müssen einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen:
Beschreibung
- Einrichtungen, in denen Tierversuche an Wirbeltieren oder Kopffüßern durchgeführt werden,
- Einrichtungen, in denen Wirbeltiere oder Kopffüßer, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind, gezüchtet oder - auch zum Zwecke der Abgabe an Dritte - gehalten werden,
- Einrichtungen, in denen Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden,
- Einrichtungen, in denen Organ- und Gewebeentnahmen zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken vorgenommen werden,
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Landesuntersuchungsamt.
Fristen
- abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin (die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen)
- die für die Durchführung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten und
- die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit
Der Tierschutzbeauftragte ist verpflichtet,
- auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten,
- die Einrichtung und die mit den Tierversuchen und mit der Haltung der Versuchstiere befassten Personen zu beraten, insbesondere hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere beim Erwerb, der Unterbringung und der Pflege sowie hinsichtlich deren medizinischer Behandlung,
- zu jedem Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens Stellung zu nehmen,
- innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln zur Vermeidung, Verminderung und Verbesserung von Tierversuchen hinzuwirken.
Werden mehrere Tierschutzbeauftragte bestellt, so sind ihre Aufgabenbereiche festzulegen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen vorgesehen, jedoch dürfen Tierversuche nur dann durchgeführt werden, wenn ein Tierschutzbeauftragter bestellt wurde.
Kosten
Eine Gebührenerhebung nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis ist vorgesehen.
erforderliche Unterlagen
Der Anzeige sind Unterlagen, aus denen die Erfüllung der Voraussetzungen hervorgeht und Angaben zu Stellung und Befugnissen des Tierschutzbeauftragten beizufügen.
Rechtsgrundlage
§ 5 Tierschutz-Versuchstierverordnung
§ 7 Tierschutzgesetzes (TierSchG)
§ 10 Tierschutzgesetz - TierSchG
Rechtsbehelf
Widerspruch
verwandte Vorgänge
- Den Handel mit Pflanzenschutzmitteln anzeigen
- Erntezulassungsregister
- Sachkundenachweis befreien nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung
- Sachkundenachweis bescheinigen zum Töten von Wirbeltieren
- Wassergefährdende Stoffe Meldung Austritt
Ansprechpartner
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 112
56068 Koblenz
Tel.: 0261 9149-0
Fax: 0261 9149-190
E-Mail: poststelle@lua.rlp.de
Web: www.lua.rlp.de
Landesportal RLP-Direkt