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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Veranstalten von anderen erlaubnisfreien Spielen mit Gewinnmöglichkeit nach der Spielverordnung

Für die Veranstaltung eines anderen Spiel ist die Erlaubnis nach 33 d Abs. 1 Satz 1 oder § 60 a Abs. 2 Satz 2 nicht erforderlich, wenn das Spiel den Anforderungen der Anlage zu § 5a der Spielverordnung entspricht und der Gewinn in Waren besteht.  


Beschreibung



Zuständigkeit

In Zweifelsfällen stellt das Bundeskriminalamt oder das zuständige Landeskriminalamt fest, ob die Voraussetzungen zur Erlaubnisfreiheit erfüllt sind.



Fristen

In Zweifelsfällen sollte spätestens 6 Wochen vor der geplanten Veranstaltung eine Anfrage beim Bundes-, beziehungsweise bei dem zuständigen Landeskriminalamt erfolgen.

Link zu § 5a Spielverordnung i.V.m. der dazugehörigen Anlage



erforderliche Unterlagen

Wenden Sie sich bitte an das Bundeskriminalamt beziehungsweise das zuständige Landeskriminalamt.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Valenciaplatz 1-7
55118 Mainz

Tel.: +49 6131 65-0
Fax: +49 6131 65-2480
E-Mail: LKA.Presse@polizei.rlp.de
Web: www.polizei.rlp.de/landeskriminalamt
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt