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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Veranstalten von anderen erlaubnisfreien Spielen mit Gewinnmöglichkeit nach der Spielverordnung
Für die Veranstaltung eines anderen Spiel ist die Erlaubnis nach 33 d Abs. 1 Satz 1 oder § 60 a Abs. 2 Satz 2 nicht erforderlich, wenn das Spiel den Anforderungen der Anlage zu § 5a der Spielverordnung entspricht und der Gewinn in Waren besteht.
Beschreibung
Zuständigkeit
In Zweifelsfällen stellt das Bundeskriminalamt oder das zuständige Landeskriminalamt fest, ob die Voraussetzungen zur Erlaubnisfreiheit erfüllt sind.
Fristen
In Zweifelsfällen sollte spätestens 6 Wochen vor der geplanten Veranstaltung eine Anfrage beim Bundes-, beziehungsweise bei dem zuständigen Landeskriminalamt erfolgen.
Link zu § 5a Spielverordnung i.V.m. der dazugehörigen Anlage
erforderliche Unterlagen
Wenden Sie sich bitte an das Bundeskriminalamt beziehungsweise das zuständige Landeskriminalamt.
verwandte Vorgänge
- Gewerbegrundstücke
- Hufbeschlagschmied/in: Anerkennung
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Unterrichtung für Gastwirte
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Probenehmern
Ansprechpartner
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Valenciaplatz 1-7
55118 Mainz
Tel.: +49 6131 65-0
Fax: +49 6131 65-2480
E-Mail: LKA.Presse@polizei.rlp.de
Web: www.polizei.rlp.de/landeskriminalamt
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