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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Landeseigene Grundstücke und Immobilien kaufen
Sie möchten ein Grundstück oder Immobilie erwerben? Dann müssen Sie für Ihr Kaufvorhaben ein Höchstgebot beim Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) abgeben.
Beschreibung
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Rheinland-Pfalz nicht mehr zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB).
Fristen
Das zu verkaufende Grundstück oder Immobilie wird öffentlich zum Verkauf angeboten. Im Nachgang können Sie ein Gebot bei der zuständigen Stelle abgeben.
Voraussetzungen
Abgabe des Höchstgebotes.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Beim Landesbetrieb LBB fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Organisationsverfügung für den Landesbetrieb LBB - Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen vom 1. Juli 2002 (88 23 01-433), Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 15. August 2002, Seite 479 ff, in der zuletzt gültigen Fassung.
Weitere Informationen
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)
verwandte Vorgänge
- Alleinerbschein erteilen eines Mindestteilerbschein
- Badegewässerqualität
- Gemeinschaftlicher Erbschein Erteilung Teilerbschein Vor- bzw. Nacherbe gegenständlich beschränkt
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
- Schiedsamt
Ansprechpartner
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)
Rheinstraße 4e
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 20496-0
Fax: +49 6131 20496-251
E-Mail: postfach.zentrale@lbbnet.de
Web: lbb.rlp.de/
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