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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft

Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen.  


Beschreibung

Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.



Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die zuständige untere Wasserbehörde.

Das ist in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.



Fristen

Die von der unteren Wasserbehörde eventuell gesetzte Frist für die Vorlage der Nachweise.



Kosten

Keine.




erforderliche Unterlagen

  • die Urkunde über die Zertifizierung als Fachbetrieb, ausgestellt durch eine anerkannte Güte- und Überwachungsgemeinschaft oder eine Technische Überwachungsorganisation



Rechtsgrundlage

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz

§ 62 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Rechtsbehelf

Falls die Fachbetriebseigenschaft verneint wird: Widerspruch, Klage vor den Verwaltungsgerichten.




Weitere Informationen

Die Regionalstellen Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz, Montabaur, Trier) beziehungsweise Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Kaiserslautern, Mainz, Neustadt a.d.W.).

Das Institut für Wärme und Öltechnik hat eine Liste zugelassener Fachbetriebe veröffentlicht.
Die örtlich zuständige untere Wasserbehörde informiert Sie, welche Tätigkeit an einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der Fachbetriebspflicht unterliegt.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt


Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de/
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)

Frau Ulrike Klein-Merten Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2416
Fax: 06571 14-42416
E-Mail: Ulrike.Klein-Merten@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 5
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)

Frau Anja Licht-Lautwein Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2431
Fax: 06571 14-42431
E-Mail: Anja.Licht-Lautwein@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 5
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)

Frau Tamara Schmitt Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2079
Fax: 06571 14-42079
E-Mail: Tamara.Schmitt@Bernkastel-Wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)

Herr Keith Philipp Surlemont Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2185
Fax: 06571 14-42185
E-Mail: Philipp.Surlemont@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 5
 


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