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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Zahnärztliche Prüfung Zulassung
Sie möchten Ihre die zahnärtztliche Prüfung absolvieren? Dann müssen Sie sich schriftlich anmelden.
Beschreibung
Die zahnärztliche Ausbildung schließt eine Abschlussprüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden.
Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin.
Kurztext
Die zahnärztliche Ausbildung schließt eine Abschlussprüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden.
Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin.
Zuständigkeit
Die Prüfungen werden vor einer staatlichen Prüfungskommission (Prüfungsausschuss) abgelegt.
Fristen
Die Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung müssen Sie schriftlich beantragen.
Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Prüfungszulassung müssen Sie unter anderem beilegen:
- die Geburtsurkunde, bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern auch die Heirats- beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde
- ein Lichtbild
- das Studienbuch oder entsprechende Studienunterlagen
- die Hochschulzugangsberechtigung (Reifezeugnis)
- das Zeugnis der Terminologie
- Nachweise über anerkannte Praktika
- Bescheinigungen über die Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen
Weitere Unterlagen sind gegebenenfalls in den Antragsformularen genannt.
Rechtsgrundlage
Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs beantragen
- Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen Voraussetzungen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung prüfen
- Ärztliche Prüfung Zulassung
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Tel.: +49 6131 967-0
Fax: +49 6131 967-310
E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
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