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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Zielabweichungsverfahren durchführen
Durch das Zielabweichungsverfahren können öffentliche Stellen und private Bauherren mit Ihrem Vorhaben von der geplanten Raumordnung abweichen.
Beschreibung
Zielabweichungsverfahren ist ein Verfahren, um im Einzelfall eine Abweichung von einem Ziel des Landesentwicklungsprogramms oder eines regionalen Raumordnungsplans zulassen zu können, wenn die Abweichung aufgrund veränderter Tatsachen oder Erkenntnisse unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und das Landesentwicklungsprogramm oder der regionale Raumordnungsplan in seinen Grundzügen nicht berührt wird.
Zuständigkeit
Für die Zulassung einer Abweichung von einem Ziel des Landesentwicklungsprogramms oder einem Ziel eines regionalen Raumordnungsplans wenden Sie sich an die oberen Landesplanungsbehörden
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) beziehungsweise
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Neustadt an der Weinstraße).
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
verwandte Vorgänge
- Raumordnung und Landesplanung
- Raumordnungsverfahren und vereinfachte raumordnerische Prüfung
- Stadtplanerliste Eintragung als Stadtplaner beantragen
- Teilbaugenehmigung beantragen
- Unschädlichkeitszeugnis beantragen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt
Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de/
Planungsgemeinschaft Trier
Deworastraße 8
54290 Trier
Tel.: 0651 4601-0
Fax: 0651 4601-218
E-Mail: plg.trier@sgdnord.rlp.de
Web: www.plg-region-trier.de
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