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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
AIDS-Beratung
Sie brauchen Unterstützung und Hilfe im Umgang mit einer HIV. oder AIDS-Erkrankung? Dann stehen Ihnen die AIDS-Beratungsstellungen mit Ihrem Know-How zur Seite.
Beschreibung
AIDS-Beratung wird in Rheinland-Pfalz von Gesundheitsämtern und AIDS-Hilfen angeboten. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos.
Themen der Beratung können zum Beispiel sein:
- der HIV-Test,
- Infektionsrisiken,
- Infektionsschutz
- Infektionsängste.
Darüber hinaus informiert die AIDS-Beratung umfassend zur HIV-Infektion und zur Aids Erkrankung. Die Beratung kann persönlich oder telefonisch erfolgen. Die AIDS-Hilfen bieten auch E-Mail-Beratung an. Die rheinland-pfälzischen AIDS-Hilfen halten darüber hinaus ein breites Beratungs- und Betreuungsangebot für Menschen mit HIV und ihre Angehörigen vor.
Kurztext
Angebote zu telefonischen und persönlichen AIDS-Beratung von Gesundheitsämtern und AIDS-Hilfen in Rheinland-Pfalz; HIV-Testangebot der Gesundheitsämter.
Zuständigkeit
Im Telefonbuch finden Sie die Adressen und Telefonnummern der Gesundheitsämter und AIDS-Hilfen.
Die bundesweiten anonymen Beratungsangebote der AIDS-Hilfen erreichen Sie unter der Rufnummer 0180 33 19411. Das Beratungstelefon der BZgA erreichen Sie unter der Rufnummer 01805 555 444.
Über die Internetseite der AIDS-Hilfe Rheinland-Pfalz e.V. finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zu den Angeboten der rheinland-pfälzischen AIDS-Hilfen.
AIDS-Hilfe Rheinland-Pfalz e.V.
Fristen
Die AIDS-Beratung der Gesundheitsämter und AIDS-Hilfen ist in der Regel zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.
Kosten
Für die AIDS-Beratung fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
§ 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Weitere Informationen
Bei einer AIDS- sowie HIV-Erkrankung besteht gemäß Infektionsschutzgesetz Meldungspflicht an das Robert-Koch-Institut, um Daten zur Epidemie-Verlauf zu erhalten. Es besteht jedoch keine namentliche Meldepflicht. Bei allen Gesundheitsämtern ist es möglich, einen anonymen und kostenlosen HIV-Test vornehmen zu lassen.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Internetseite der Deutschen AIDS-Hilfe e.V
Unterstützende Institutionen
Grundlegende Informationen zum Thema HIV/Aids finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und auf der "Internetseite der Deutschen AIDS-Hilfe e.V".
verwandte Vorgänge
- Altenhilfe gewähren
- Entschädigung für Impfschaden beantragen
- Infektionsschutz melden
- Schwerbehindertenausweis Verlängerung
- Tuberkuloseberatung beanspruchen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 33 - Gesundheit
Tel.: 06571 14-2451
Fax: 06571 14-2503
E-Mail: gesundheitsamt@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 33 - Gesundheit)
Tel.: 06531 500628
Fax: 06571 14-2503
E-Mail: Edwin.Berg@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: GA BKS
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 33 - Gesundheit)
Tel.: 06517 14-2465
Fax: 06571 14-2503
E-Mail: gesundheitsamt@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: G 14
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