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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Register für die Entsorgung von Abfällen
Als Abfallentsorger sind Sie verpflichtet Register über die Abfallentsorgung zu führen. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Beschreibung
Abfallentsorger sind für alle von ihnen angenommenen Abfälle registerpflichtig. Die Registerpflicht gilt auch für Erzeuger, Besitzer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle. Sie kann über die gesetzlich bestimmten Fälle hinaus auch im Einzelfall angeordnet werden.
Die Register beinhalten die Sammlung sämtlicher geführter abfallrechtlicher Unterlagen, d. h. hier Vorab- und Verbleibsnachweise, und bei nicht nachweispflichtigen Abfällen eigene Aufzeichnungen insbesondere zu Art, Menge und Entsorgungsweg der Abfälle.
Zuständigkeit
Zuständige Behörde ist die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH.
Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz
Fristen
Abfallentsorger müssen die Belege mindestens 3 Jahre zur Einsicht bereithalten.
Rechtsgrundlage
§§ 23 - 25 Nachweisverordnung (NachwV)
verwandte Vorgänge
- Abfallrechtliches Nachweisverfahren
- Immissionsschutzbeauftragte bestellen
- Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Sachkundenachweis befreien nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung
- System zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen Genehmigung
Ansprechpartner
SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 34
55130 Mainz
Tel.: +49 6131 98298-0
Fax: +49 6131 98298-22
E-Mail: info@sam-rlp.de
Web: www.sam-rlp.de/
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