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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
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(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Grundstücksmarktbericht Daten der Wertermittlung

Sie haben Interesse an Daten über den Grundstücksmarkt in Rheinland-Pfalz? Dann können sie den Landesgrundstücksmarktbericht erwerben.  


Beschreibung

Im Landesgrundstücksmarktbericht Rheinland-Pfalz (LGMB) sind Daten, die zur Wertermittlung von Grundstücken erforderlich sind, enthalten. Der Obere Gutachterausschuss für den Bereich des Landes Rheinland-Pfalz und die örtlichen Gutachterausschüsse liefern mit der Bereitstellung dieser Daten die Basis für fundierte Immobilienbewertungen und tragen damit wesentlich zur Transparenz des Grundstücksmarkts bei. Die Daten werden alle zwei Jahre im LGMB beziehungsweise in den Grundstücksmarktberichten der Städte Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Trier und Worms auch separat für den jeweiligen Grundstücksmarkt veröffentlicht. Grundstücksmarktberichte beinhalten beispielsweise statistische Grunddaten, wertrelevante Daten des Grundstücksmarkts sowie Analysen bestimmter Teilmärkte.

Kurztext

Im Landesgrundstücksmarktbericht Rheinland-Pfalz werden Regionen mit vergleichbaren Grundstücksmärkten zusammengefasst und den Nutzerinnen und Nutzern statistisch gesicherte Marktdaten zur Verfügung gestellt. Er ermöglicht einen fundierten Einblick in das Geschehen am Grundstücksmarkt, gibt Auskunft über Umsatz- und Preisentwicklungen auf dem Grundstücksmarkt in Rheinland-Pfalz und enthält sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten. Für einige Städte in Rheinland-Pfalz wurden regionale Grundstücksmarktberichte herausgegeben.



Zuständigkeit

Informationen zum Landesgrundstücksmarktbericht und zu den für die Wertermittlung erforderlichen Daten erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte, die beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz eingerichtet ist, oder bei den Geschäftsstellen der örtlichen Gutachterausschüsse.

Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte

Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle für die Herausgabe des Landesgrundstücksmarktberichts ist die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich des Landes Rheinland-Pfalz.



Fristen

Der Landesgrundstücksmarktbericht und weitere Grundstückmarktberichte können

  • über den Internetshop des LVermGeo oder
  • bei den Servicestellen des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation und der Vermessungs- und Katasterämter in Rheinland-Pfalz bestellt werden.

Internetshop des LVermGeo

Servicestellen des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation

Vermessungs- und Katasterämter in Rheinland-Pfalz

Voraussetzungen

Es bestehen keine Vorraussetzungen. Die Grundstücksmarktberichte können von allen interessierten Personen und Stellen erworben werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.



Kosten

Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Die aktuellen Gebühren für die Grundstücksmarktberichte sind im Internet-Shop der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz aufgeführt.

Eine kostenfreie Version des Landesgrundstücksmarktberichts Rheinland-Pfalz, steht auf der Homepage des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation zum Download bereit. In dieser Version sind die Kapitel 6 (Ableitung der zur Wertermittlung erforderlichen Daten und 11 (Anhang, Indexreihen, Richtwerte, Zinssätze, Wertfaktoren) nicht enthalten!

Internet-Shop der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz

kostenfreie Version des Landesgrundstücksmarktberichts Rheinland-Pfalz




Rechtsgrundlage

§ 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 198 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§§ 10 und 18 Gutachterausschussverordnung (GAVO)

Wertermittlungsrichtlinien (RiWert)

Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis)




Weitere Informationen

Die Antragstellung erfolgt formlos in schriftlicher oder elektronischer Form und wird entsprechend bestätigt.

Was sollte ich noch wissen?

Unter den nachfolgenden Links finden Sie weitere Informationen:

Wertermittlung Rheinland-Pfalz

Immobilienmarktbericht Deutschland

Bemerkungen

Die Vervielfältigung des Landesgrundstücksmarktberichts ist nur mit Erlaubnis des Herausgebers gestattet. Der Urhebervermerk im Landesgrundstücksmarktbericht ist zu beachten.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westeifel-Mosel
Im Viertheil 24
54470 Bernkastel-Kues

Tel.: +49 6531 5017-0
Fax: +49 6531 5017-140
E-Mail: gutachterausschuss@bernkastel-kues.de
Web: www.gutachterausschuesse.rlp.de
 


Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz
Von-Kuhl-Straße 49
56070 Koblenz

Tel.: +49 261 492-0
Fax: +49 261 492-492
E-Mail: lvermgeo@vermkv.rlp.de
Web: www.lvermgeo.rlp.de/index.php?id=2565
 


Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz
Von-Kuhl-Straße 49
56070 Koblenz

Tel.: +49 261 492-0
Fax: +49 261 492-492
E-Mail: lvermgeo@vermkv.rlp.de
Web: lvermgeo.rlp.de/de/startseite/
 


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Quelle der Inhalte:
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