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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Bauüberwachung
Die Bauüberwachung erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde. Dieser sind Einsichten in Unterlagen zu gewähren, wenn erforderlich.
Beschreibung
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen.
Auch um der Bauaufsichtsbehörde eine Bauüberwachung zu ermöglichen, darf mit der Ausführung genehmigungsbedürftiger Vorhaben einschließlich des Aushubs der Baugrube u. a. erst dann begonnen werden, wenn die Bauherrin oder der Bauherr den Baubeginn der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher schriftlich mitgeteilt hat; dies gilt auch für die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten.
Ob und in welchem Umfang eine Besichtigung des Bauzustands durchgeführt wird, liegt im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde. Über das Ergebnis der Besichtigung ist auf Verlangen der Bauherrin oder des Bauherrn eine Bescheinigung auszustellen.
Wegen der Einzelheiten siehe:
Ausführung genehmigungsbedürftiger Vorhaben
Zuständigkeit
An die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Kosten
Es fallen die mit der Baugenehmigungsgebühr nicht abgegoltenen Kosten der Bauüberwachung, insbesondere für die Entnahme und Prüfung von Bauprodukten und Bauarten sowie für die Heranziehung sachverständiger Personen und Stellen, der Bauherrin oder dem Bauherrn zur Last.
erforderliche Unterlagen
Den mit der Überprüfung beauftragten Personen ist jederzeit Einblick in bestimmte Unterlagen und Aufzeichnungen zu gewähren.
Dies betrifft:
- Genehmigungen
- Zulassungen
- Prüfzeugnisse
- Übereinstimmungserklärungen
- Übereinstimmungszertifikate
- Überwachungsnachweise
- Befähigungsnachweise
- Zeugnisse und Aufzeichnungen über die Prüfung von Bauprodukten und Bauarten
- Bautagebücher und
- andere vorgeschriebene Aufzeichnungen
Rechtsgrundlage
§ 78 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
§ 77 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
verwandte Vorgänge
- Architektenliste Eintragung ausländischer Antragsteller
- Grundstücksmarktbericht Daten der Wertermittlung
- Kleinkläranlagen freistellen von der Abwasserbeseitigungspflicht (Einleitungserlaubnis)
- Planfeststellung
- Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung verzichten
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt
Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de/
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen
Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: bauaufsicht@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de/
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen)
Tel.: 06571 14-2491
Fax: 06571 14-42491
E-Mail: Stephan.Becker@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 23
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen)
Tel.: 06571 14-2296
Fax: 06571 14-42296
E-Mail: Christoph.Steinmetz@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 23
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