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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen

Wenn Sie eine Prostitutionstätigkeit ausüben wollen, müssen Sie vor der erstmaligen Tätigkeitsanmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen.  


Beschreibung

Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Nach der Anmeldung der Tätigkeit haben Prostituierte ab 21 Jahren die gesundheitliche Beratung mindestens alle zwölf Monate wahrzunehmen. Prostituierte unter 21 Jahren haben die gesundheitliche Beratung mindestens alle sechs Monate wahrzunehmen. Der beratenen Person wird eine Bescheinigung über die durchgeführte gesundheitliche Beratung ausgestellt. Diese kann in anonymisierter Form ausgestellt werden.Die Verwaltungsleistungen sind gebührenpflichtig.

Verstöße gegen die Pflicht zur gesundheitlichen Beratung können entsprechend rechtlich geahndet werden, sofern die Person ohne Bescheinigung nicht der Aufforderung durch die zuständige Behörde nachkommt, innerhalb einer angemessenen Frist eine Gesundheitsberatung wahrzunehmen und die entsprechende Bescheinigung vorzulegen.



Zuständigkeit

Für die gesundheitliche Beratung ist das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung zuständig, in kreisfreien Städten das Gesundheitsamt des Landkreises.

Zuständige Stelle

Die Kreisverwaltungen nehmen die Aufgabe der gesundheitlichen Beratung als untere Gesundheitsbehörden wahr.
Es ist immer die Behörde zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll.



Fristen

Informationen über das Verfahren zur Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit



Kosten

Die Gebühr für die gesundheitliche Beratung beläuft sich auf 40 bis 60 EUR.
Je nachdem können zusätzlich Kosten für Auslagen von der Behörde geltend gemacht werden.




Rechtsgrundlage

Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Prostitutionsanmeldeverordnung (ProstAV)

Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchGZustV RP)

Landesverordnung über die Gebühren der Gesundheitsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) (GesVwGebV RP 2013)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 33 - Gesundheit


Tel.: 06571 14-2451
Fax: 06571 14-2503
E-Mail: gesundheitsamt@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 33 - Gesundheit)

Herr Edwin Berg Vcard herunterladen

Tel.: 06531 500628
Fax: 06571 14-2503
E-Mail: Edwin.Berg@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: GA BKS
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 33 - Gesundheit)

Frau Susann Hummelsiep Vcard herunterladen

Tel.: 06531 500683
Fax: 06571 14-2503
E-Mail: gesundheitsamt@bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 33 - Gesundheit)

Frau Sandra Junk Vcard herunterladen

Tel.: 06517 14-2465
Fax: 06571 14-2503
E-Mail: gesundheitsamt@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: G 14
 


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