Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Patenamt Bescheinigung
Eine Patenbescheinigung benötigen Sie, wenn Sie einer anderen Kirchengemeinde angehören. Diese können Sie beim zuständigen Pfarramt beantragen.
Beschreibung
Um ein Patenamt für einen Täufling übernehmen zu können, brauchen Sie einen Nachweis welches Sie zur Übernahme eines Patenamts berechtigt. Dies ist vor allem notwendig, wenn Sie nicht der Kirchengemeinde, wo die Taufe statt findet, angehören. Als Nachweis kann zum einen eine Taufbescheinigung oder Patenbescheinigung fungieren. Somit können Sie bezeugen, dass Sie getauft beziehungsweise gefirmt und Mitglied einer Kirchengemeinde anderorts sind. Eine Patenbescheinigung kann beim Pfarramt der Wohnsitz-Kirchengemeinde oder Pfarrei beantragt werden. Für die Taufbescheinigung ist die Kirchengemeinde Ihres Taufortes zuständig. Je nach Zugehörigkeit der Religionsgemeinschaft kann an die Beantragung an gegebenenfalls unterschiedliche Vorraussetzungen gekoppelt sein. Weitere Informationen zur Patenbescheinigung und auch Taufbescheinigung erhalten Sie in der Kirchengemeinde Ihres Wohnsitzes.
Kurztext
Eine Patenbescheinigung ist die Bestätigung einer Kirchengemeinde oder Pfarrei, dass ein Mitglied zur Übernahme des Patenamts berechtigt ist.
verwandte Vorgänge
- Bußgeld
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- SED-Opfer-Entschädigung (Opferrente, Kapitalentschädigung)
- Sonderrufnummern Einrichtung Bürgertelefon des Bundeskartellamtes
- Zensus 2022
Landesportal RLP-Direkt