Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Private Labore für die Beschaffenheitspüfung von Saatgut Zulassung beantragen
Sie möchten als privates Labor die Beschaffenheit von Saatgut prüfen? Dann müssen Sie eine entsprechende Zulassung beantragen.
Beschreibung
Saatgut welches das in den Verkehr beziehungsweise Handel gebracht werden soll, muss vorab auf dessen Beschaffenheit geprüft werden. Für die Beschaffenheitsprüfung ist eine repräsentative Probe je Saatgutpartie zu entnehmen. Diese wird im Anschluss auf:
- Fremdbesatz;
- Keimfähigheit;
- Reinheit geprüft.
Die Anerkennungsstelle kann ein privates Labor zur Mitwirkung bei der Durchführung der Beschaffenheitsprüfung von Saatgut zulassen. Hierfür ist ein Antrag notwendig.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Zuständige Stelle
Die Überwachung der Untersuchungs- und Verfahrensabläufe der Privatlabore übernimmt die niedersächsische Anerkennungsstelle in Amtshilfe für die Anerkennungsstellen in Deutschland.
Fristen
Die Tätigkeit des Labors wird durch die Anerkennungsstelle systematisch überwacht und prüft mindestens 5 von Hundert der Saatgutpartien selbst nach. Bei wiederholt mangelhafter Durchführung hat die Anerkennungsstelle die Zulassung zu widerrufen.
Voraussetzungen
Die Zulassung als privates Labor setzt voraus, dass der beauftragte Leiter und das beauftragte Personal über die für die Durchführung der Beschaffenheitsprüfung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und dass das Labor über Räumlichkeiten und Geräte verfügt, die für die ordnungsgemäße Prüfung geeignet sind.
Kosten
- Zulassung eines Labors gemäß Saatgutverordnung Grundgebühr: 2.900 €
- Prüfung des Laborpersonals zusätzlich zur Gebühr je Person: 575 €
- Überwachung eines zugelassenen Labors gemäß Saatgutverordnung: jährlich 2.900 €
- zusätzliche Beschaffenheitsprüfung (Kontrollprobe) gemäß Saatgutverordnung je Probe: 2,30 €
- Anerkennung nach § 12 Abs. 1 b SaatV, je Partie: 36,75 €
- Prüfung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 SaatV, je Probe: 147 €
erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind nachfolgende Unterlagen erforderlich:
- Nachweis über das Vorhandensein der erforderlichen Kenntnisse beim Personal für die Durchführung der Beschaffenheitsprüfung
- Aufstellung zu den Räumlichkeiten und Geräten, die für die Durchführung der Beschaffenheitsprüfung verwendet werden sollen
Rechtsgrundlage
§ 12 Saatgutverordnung (SaatV)
Weitere Informationen
Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
verwandte Vorgänge
- Anerkennung von Schulungsveranstaltern zur Durchführung von Gefahrgutfahrerschulungen
- Gaststättenerlaubnis
- Pflanzenschutzmittel Versuchseinrichtung anerkennen
- Untersuchungsstelle nach der Milch-Güteverordnung Zulassung beantragen
- Vermittlungsgeschäfte für Abfall genehmigen
Ansprechpartner
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz - Amtliche Saatenanerkennung
Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Tel.: +49 671 7931243
Fax: +49 671 79317243
E-Mail: Volker.Berg@lwk-rlp.de
Landesportal RLP-Direkt