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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
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Mittwoch
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Freitag
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Virtuelles Rathaus
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft Anerkennung beantragen
Als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft benötigen Sie eine entsprechende Anerkennung.
Beschreibung
Geschäftszweck einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist es, durch Erwerb und Halten von Beteiligungen anderen Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise soll die Eigenkapitalausstattung der Wirtschaft gefördert werden. Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft bedarf der Anerkennung durch die zuständige oberste Landesbehörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW).
Fristen
- Schriftliche Antragstellung mit zugehörigen Anlagen
- Prüfung der Antragsunterlagen auf Zuständigkeit und Vollständigkeit
- Bei Unvollständigkeit: Unterlagen nachfordern, gegebenenfalls Nachreichung möglich
- Bei Vollständigkeit erfolgt die Prüfung und Entscheidung
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Prüfaufwand.
Kosten
Es wird ein Gebühr in Abhängigkeit des Prüfungsumfanges erforderlich. Diese kann zwischen 511,00 Euro und 2.556.000,00 Euro betragen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Einem schriftlichen Antrag sind in Urschrift oder als öffentlich beglaubigte Abschriften beizufügen:
- Die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag in der neuesten Fassung,
- die Urkunden über die Bestellung des Vorstands, der Geschäftsführer/in oder Komplementäre und die Urkunden über die Bestellung des Aufsichtsrates.
Bei einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien betrieben werden soll und bei der ein Komplementär eine juristische Person ist, zusätzlich
- eine Urkunde über die Bestellung der geschäftsführenden Organe der juristischen Person,
- ein Handelsregisterauszug nach neuestem Stand oder
- eine Bestätigung des Registergerichts, dass die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister nur noch von der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft abhängt.
Rechtsgrundlage
§ 15 Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)
§ 2 des Landesgebührengesetzes (LGebG)
Rechtsbehelf
Ja.
Weitere Informationen
Formloser schriftlicher Antrag
Was sollte ich noch wissen?
Die Veröffentlichung der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft erfolgt im Bundesanzeiger.
verwandte Vorgänge
- Handelsregister Eintragung als Einzelkaufmann
- Reisegewerbekarte beantragen
- Untersuchungsstellen für Altholzbehandlung Bestimmung beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Öffentliche Vergabe Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer beantragen
Ansprechpartner
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-2100
E-Mail: poststelle@mwvlw.rlp.de
Web: mwvlw.rlp.de/de/startseite/
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