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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
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Virtuelles Rathaus
Arbeitsschutzberatung beanspruchen
Damit Beschäftigten in einem Anstellungsverhältnis eine körperliche und mentale Gesundheit während der Arbeitszeit gewährt wird, gibt es die Verordnungen und Gesetze zum Arbeitsschutz.
Beschreibung
Die Arbeitgeber haben für Ihre Beschäftigten die Verantwortung für den
- betrieblichen,
- sozialen und
- medizinischen Arbeitsschutz.
Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist nur dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und entsprechende Maßnahmen, Mittel und Methoden ergriffen werden.
Kurztext
Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass ihre Beschäftigten bei der Arbeit keine Unfälle erleiden und ihre Gesundheit nicht gefährdet wird.
Zuständigkeit
Die Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz als die für den Arbeitsschutz zuständige staatliche Behörde ist für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig.
Wenden Sie sich an:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Landesamt für Umwelt - Arbeitsschutz
Fristen
Arbeitgeber müssen ermitteln, welche Gefährdungen an den einzelnen Arbeitsplätzen konkret gegeben sein können (Gefährdungsbeurteilung).
Solche Gefährdungen können zum Beispiel durch stoffliche Belastungen, schadhafte Arbeitsmittel, jedoch auch die Gestaltung von Arbeitszeit, Arbeitsinhalten und des Arbeitsortes hervorgerufen werden.
Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen Sie zudem berücksichtigen, dass beispielsweise Jugendliche oder Schwangere besonders gefährdet sind und deshalb mit bestimmten Arbeiten nicht beschäftigen werden dürfen.
Rechtsgrundlage
Beispielhaft greifen nachstehende Gesetze:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dazugehörige Verordnungen
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie nachfolgend:
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - Mensch und Arbeit. Im Einklang.
verwandte Vorgänge
- Ausbildungsberufe in Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern (IHK), ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen
- Auskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz Erteilung
- Chancengleichheit und Gleichstellung der Frau
- Mitgliederverzeichnis der Landesapothekerkammer aufnehmen
- Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen beantragen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt (LfU)
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 6033-0
Fax: +49 6131 1432-966
E-Mail: poststelle@luwg.rlp.de
Web: www.lfu.rlp.de
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