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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
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Virtuelles Rathaus
Immissionsschutzbeauftragte bestellen
Wenn Sie einen Immissionsschutzbeauftragten neu bestellt oder abberufen haben oder sich in seinem Aufgabenbereich Änderungen ergeben haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Beschreibung
Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen haben nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragte) zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art oder die Größe der Anlagen wegen der
- von den Anlagen ausgehenden Emissionen,
- technischen Probleme der Emissionsbegrenzung oder
- Eignung der Erzeugnisse, bei bestimmungsgemäßer Verwendung schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder Erschütterungen hervorzurufen,
erforderlich ist.
Um welche genehmigungsbedürftigen Anlagen es sich handelt, für die der Betreiber einen Immissionsschutzbeauftragten zu bestellen hat, ergibt sich aus Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte.
Der Betreiber hat die Bestellung des Immissionsschutzbeauftragten und die Bezeichnung seiner Aufgaben sowie Veränderungen in seinem Aufgabenbereich und dessen Abberufung der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
Kurztext
- Immissionsschutzbeauftragter Bestellung
-
Immissionsschutzbeauftragte, die
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neu bestellt
-
abberufen wurden
-
oder sich Änderungen im Aufgabenbereich ergaben
-
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sofortige Anzeige bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde notwendig.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sien sich an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd. Oder als Betrieb des Bergrechts an das Landesamt für Geologie und Bergbau.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Landesamt für Geologie und Bergbau
Zuständige Stelle
Immissionsschutzbehörden der Länder
In Rheinland-Pfalz sind dies die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd sowie das Landesamt für Geologie und Bergbau für Betriebe des Bergrechts.
Fristen
Der Betreiber hat die Bestellung des Immissionsschutzbeauftragten und die Bezeichnung seiner Aufgaben sowie Veränderungen in seinem Aufgabenbereich und dessen Abberufung der zuständigen Immissionsschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bestellungen, Abberufungen oder Änderungen beim Aufgabenbereich sind unverzüglich anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
§ 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
§ 55 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG
Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV)
verwandte Vorgänge
- Fischereischein Ausstellung
- Legionellenuntersuchung
- Trinkwasseruntersuchung
- Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung
- Zulassung zur Benutzung eines Gewässers mit vorzeitigen Beginn beantragen
Ansprechpartner
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
Tel.: +49 261 120-0
Fax: +49 261 120-2200
E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de
Web: www.sgdnord.rlp.de/
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