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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
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Steuerberater Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation abnehmen
Die Eignungsprüfung ist eine besondere Form der Steuerberaterprüfung. Bei einer Berufsqualifikation aus dem europäischen Ausland berechtigt Sie das Bestehen der Eignungsprüfung für das selbstständige Tätigwerden sowie das Tragen des Titels „SteuerberaterIn" in Deutschland.
Beschreibung
Bewerber mit einem Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt und die in Deutschland als Steuerberater tätig werden möchten, können auf Antrag eine Eignungsprüfung ablegen. Mit der erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung werden dieselben Rechte erworben wie durch die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung.
Bei der Eignungsprüfung handelt es sich um eine staatliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus höchstens zwei schriftlichen Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung. Die Prüfungsleistungen werden vom staatlichen Prüfungsausschuss des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz abgenommen.
Kurztext
Die Eignungsprüfung ist eine Staatsprüfung, für Bewerber, die einen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis erworben haben, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt und die in Deutschland als Steuerberater tätig werden möchten.
Zuständigkeit
Die Teilnahme an der Prüfung bedarf der vorherigen Zulassung durch die zuständige Steuerberaterkammer.
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Fristen
Sofern Sie zur Eignungsprüfung zugelassen wurden, nehmen Sie an den schriftlichen Aufsichtsarbeiten teil. Übersteigt die Gesamtnote für die schriftliche Prüfung die Zahl 4,5 nicht, werden Sie zur mündlichen Prüfung geladen.
Die Eignungsprüfung ist vor einem Prüfungsausschuss bei der obersten Finanzbehörde des Bundeslandes, in dem Sie künftig den Beruf des Steuerberaters ausüben möchten, abzulegen. In Rheinland-Pfalz ist dies das Ministerium der Finanzen.
Voraussetzungen
Die Eignungsprüfung kann nur abgenommen werden, wenn Sie zuvor zur Prüfung zugelassen wurden.
erforderliche Unterlagen
Sie müssen einen Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung nebst erforderlicher Anlagen stellen.
Rechtsgrundlage
§ 37a Steuerberatungsgesetz (StBerG)
§ 39 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Rechtsbehelf
Bei Nichtbestehen der Eignungsprüfung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.
Weitere Informationen
Antragsformulare der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
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Ansprechpartner
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Hölderlinstr. 1
55131 Mainz
Tel.: +49 6131 95210-0
Fax: +49 6131 95210-40
E-Mail: info-sbk@datevnet.de
Web: www.sbk-rlp.de
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