Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Behördlich zugelassene Messstellen für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen, Lärm und Erschütterungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Sie können als zugelassene Messstelle für Emissionen und Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Ihre Dienstleistungen nach der Bekanntgabe durch eine Landesbehörde im gesamten Bundesgebiet anbieten oder sich an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen.
Beschreibung
Sie können als Messstelle für Emissionen und Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Ihre Dienstleistungen nach der Bekanntgabe durch eine Landesbehörde im gesamten Bundesgebiet anbieten oder sich an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen.
Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage, partikelförmige, gasförmige organisch und anorganische Stoffe und Gerüche zu ermitteln. Sie verfügen über die speziellen Anforderungen hinsichtlich der Probenahme und Analytik.
Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage Geräusche und/oder Erschütterungen zu ermitteln.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Umwelt.
Fristen
Die Voraussetzungen sind u.a. die Fachkunde, die Unabhängigkeit und die Zuverlässigkeit der Messstelle. Sie müssen auf Aufforderung der zuständigen Behörde an Ringversuchen teilnehmen.
Im Einzelnen sind alle Voraussetzungen dem unter diesem Link abrufbaren Antragsformular zu entnehmen:
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bekanntgabe ist auf fünf Jahre befristet und muss danach erneut beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Etwa vier Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen
Kosten
Für die Durchführung des Bekanntgabeverfahrens und die damit in Zusammenhang stehenden Sachverständigenleistungen werden in Abhängigkeit vom Prüfungs- und Verwaltungsaufwand und von den beantragten speziellen Messungen Gebühren fällig.Für die Teilnahme an Ringversuche entstehen zusätzliche Kosten.
erforderliche Unterlagen
Zunächst benötigen Sie eine Akkreditierung durch die DAkkS - Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH und den Nachweis eines entsprechenden QM-Systems für Prüflabore nach DIN EN 17025. Die weiteren beizubringenden Unterlagen können Sie dem unter nachfolgendem Link abrufbaren Antragsformular entnehmen:
https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Fachinformation?modulTyp=ImmissionsschutzStelle
DAkkS - Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Rechtsgrundlage
§ 16 Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV)
§ 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Weitere Informationen
Schriftformerfordernis: Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
verwandte Vorgänge
- Abfallrechtliches Nachweisverfahren
- Abfallwirtschaft: Untersuchungsstellen (Prüflaboratorien und Messstellen) - Bestimmung/ Notifizierung
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Inbetriebnahme von nicht genehmigungsbedürftigen ortsfesten Anlagen zum Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin anzeigen
- Pflanzenschutzmittel Versuchseinrichtung anerkennen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt (LfU)
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 6033-0
Fax: +49 6131 1432-966
E-Mail: poststelle@luwg.rlp.de
Web: www.lfu.rlp.de
Landesportal RLP-Direkt