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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Weiterbildungsprüfung ablegen
Nach einer beruflichen Erstqualifikation können Sie durch die Teilnahme an einer geregelten Fortbildungsprüfung einen weiteren bundesweit anerkannten Abschluss der beruflichen Bildung erwerben.
Beschreibung
Mit einer geregelten Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Sie Bildungsabschlüsse auf den Niveaus 5, 6 und 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen, beispielsweise einen Abschluss als Industriemeister/in, Fachwirt/in, Betriebswirt/in beziehungsweise den Bachelor / Master Professional erwerben.
Um an einer Fortbildungsprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie bereits über eine berufliche Erstqualifikation verfügen. Dies ist beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung. Abhängig vom angestrebten Abschluss müssen Sie gegebenenfalls weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und beispielsweise über Arbeitserfahrung verfügen. Die für Ihren angestrebten Abschluss zuständige Stelle für Fortbildungsberufe in der Industrie und im Dienstleistungssektor, für Fortbildungsberufe in der Landwirtschaft sowie für Fortbildungen für medizinische Fachangestellte) berät Sie gerne zu den jeweiligen Voraussetzungen.
Sie sollten sich gut inhaltlich auf die jeweilige Fortbildungsprüfung vorbereiten. Hierfür gibt es beispielsweise kostenpflichtige Lehrgänge privater Anbieter und Materialien zum Selbststudium. Zur Finanzierung können Sie auf Fördergelder zugreifen. Die Teilnahme an kostenpflichtigen Vorbereitungslehrgängen auf die Fortbildungsprüfung ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.
Je nach Beruf und Bundesland sind unterschiedliche Stellen für die Abnahme der Prüfung zuständig. Üblicherweise sind dies Kammern oder andere für die Berufsausbildung zuständige Stellen. Die für Sie regional zuständige Stelle informiert Sie über Prüfungsmöglichkeiten in Ihrer Region. Wird die Fortbildungsprüfung bei Ihnen vor Ort nicht durchgeführt, erfahren Sie, wohin Sie sich alternativ wenden können.
Die Fortbildungsprüfung wird durch einen ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss abgenommen und bewertet.
Fortbildungsprüfungen bestehen aus mehreren Prüfungsleistungen, die Sie an verschiedenen Prüfungsterminen als schriftliche Kenntnisprüfung und als praktische oder mündliche Prüfungsleistung ablegen müssen.
Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen
Industrie- und Handelskammer Rheinland-Pfalz
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Kurztext
- Nach beruflicher Erstqualifikation kann durch die Teilnahme an einer Fortbildungsprüfung ein weiterer anerkannter Abschluss der beruflichen Bildung erworben werden
- Die Fortbildungsprüfungen nach BBiG sind staatlich anerkannt
- Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung erfolgt bei der zuständigen Stelle (z.B. Industrie und Handelskammer)
- Zulassungsvoraussetzungen für Qualifizierungsziel beachten
- gegebenenfalls Bildungsangebot zur Vorbereitung nutzen
- Summe der einzelnen Prüfungsleistungen führt zum Gesamtergebnis
- Zuständige Stelle stellt Prüfungszeugnis aus
- Prüfung kann zweimal wiederholt werden
- Zuständig: je nach Fortbildungsberuf, beispielsweise die IHK, HWK, Landesärztekammer
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für den jeweiligen Fortbildungsberuf und gegebenenfalls für die jeweilige Region zuständige Stelle. Die Kontaktdaten für Fortbildungsberufe in der Industrie und im Dienstleistungssektor können Sie über die Industrie-und Handelskammer recherchieren, für Fortbildungsberufe in der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft über die Landwirtschaftskammer, für Fortbildungen für medizinische Fachangestellte über die Landesärztekammer sowie für Fortbildungsberufe des öffentlichen Dienstes und der städtischen Hauswirtschaft über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. In Einzelfällen sind weitere zuständige Stellen einschlägig.
Fristen
Bevor Sie sich entschließen, eine Fortbildungsprüfung abzulegen, sollten Sie sich von der zuständigen Stelle zu den Prüfungszulassungsvoraussetzungen beraten lassen und gegebenenfalls vorbereitende Bildungsangebote in Anspruch nehmen.
- Um zugelassen zu werden, stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung.
- Nach erfolgreicher Zulassung zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen (schriftlicher und praktischer beziehungsweise mündlicher). Schriftliche und mündliche beziehungsweise praktische Prüfung finden üblicherweise an unterschiedlichen Tagen statt.
- Am Prüfungsort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und der Prüfungsanmeldung als berechtigter Teilnehmer ausweisen.
- Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistung erfahren Sie in der Regel vor dem Ablegen der letzten mündlichen beziehungsweise praktischen Prüfungsleistung.
- Wenn Sie an allen Prüfungsteilen der Fortbildungsprüfung teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel umgehend einen Bescheid darüber, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.
Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.
Voraussetzungen
- Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich jeweils nach dem gewünschten Fortbildungsabschluss und sind in der entsprechenden Verordnung aufgeführt
- In der Regel ist eine fachlich passende Berufsausbildung nötig
- Je nach angestrebtem Abschluss muss unter Umständen eine bestimmte Berufserfahrung nachgewiesen werden
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung liegt circa ein bis drei Monate vor dem ersten Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
Das gesamte Verfahren der Fortbildungsprüfung inklusive Anmeldung, Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses dauert ca. sechs bis zwölf Monate und ist abhängig von der gewünschten Fortbildungsprüfung und den darin festgelegten Prüfungsleistungen.
Kosten
Fortbildungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.
Wenn Sie die Prüfung bestehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Bonus des Landes Rheinland-Pfalz erhalten, den sogenannten Aufstiegsbonus.
erforderliche Unterlagen
- Beglaubigte Kopie des Berufsabschlusses
- Tabellarische Aufstellung des beruflichen Werdegangs
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
- Gegebenenfalls Bestätigung der branchentypischen Tätigkeiten mit Zeitdauer durch den Arbeitgeber
Rechtsgrundlage
§ 71 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 53 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Weitere Informationen
- Formular: “Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen”
- gegebenenfalls Onlineantrag für “Betrieblichen Auftrag”, “Report”, “Projektarbeit” und “Fachaufgabe” notwendig
- gegebenenfalls Formular: “Antrag auf Nachteilsausgleich” erforderlich
- Onlineverfahren möglich: teilweise möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen: zur Prüfung erforderlich
Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen in der Regel alle Anträge als Download auf der Internetseite zur Verfügung.
Was sollte ich noch wissen?
Viele Vorbereitungslehrgänge auf Fortbildungsprüfungen können Sie unter www.weiterbildungsportal.rlp.de recherchieren.
Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen
Industrie- und Handelskammer Rheinland-Pfalz
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
verwandte Vorgänge
- Ausbildungsförderung Bewilligung
- Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte
- Ausbildungsförderung beraten
- Ausbildungszeit berufliche Vorbildung anrechnen
- Ausländische Berufsausbildungsabschlüsse Anerkennung beantragen
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Trier
Herzogenbuscher Straße 12
54292 Trier
Tel.: +49 651 9777-0
Fax: +49 651 9777-150
E-Mail: infocenter@trier.ihk.de
Web: www.ihk-trier.de/
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