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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Anerkennung oder Untersuchung eines Pfropfrebenbestandes für den Pflanzenpass beantragen
Sie müssen auf Ohren Pfropfenreben-, Topfreben- oder Kartonagerebenbestand nachweisen, dass keine Nemtoden in Ihren Vermehrungsflächen Viren übertragen.
Beschreibung
Mit dem erstmaligen Antrag ist gemäß Rebenpflanzgutverordnung eine Bescheinigung der zuständigen Behörde vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass in der Vermehrungsfläche keine Nematoden, die Viren bei Reben übertragen können, nachgewiesen worden sind.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Fristen
Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß der Landesgebührenverordnung an.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt. Alle Daten werden online erfragt.
Rechtsgrundlage
§ 13d Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschauV)
§ 4 Rebenpflanzgutverordnung (RebPflV)
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs beantragen
- Fleischgewinnung: Hygieneüberwachung
- Mutterrebenbestand Anerkennung beantragen
- Sachkundenachweis bescheinigen zum Töten von Wirbeltieren
- Tierarzneimittel verabreichen
Ansprechpartner
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Tel.: +49 671 793-0
Fax: +49 671 793199
E-Mail: info@lwk-rlp.de
Web: www.lwk-rlp.de
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