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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Durchführung der Beschaffenheitsprüfung von Rebenpflanzgut beantragen
Gemäß dem Saatgutverkehrsgesetz und der Rebenpflanzgutverordnung müssen Sie eine Beschaffenheitsprüfung von Reben, die als Basis veredlungsfähige Edelreiser und blinde Unterlagsreben besisen, durchführen lassen.
Beschreibung
Nach dem Saatgutverkehrsgesetz und der Rebenpflanzgutverordnung darf Rebenpflanzgut, hier veredlungsfähige Edelreiser und blinde Unterlagsreben, nur in Verkehr gebracht werden, wenn es, vorschriftsmäßig sortiert und gekennzeichnet, nach erfolgreicher Beschaffenheitsprüfung anerkannt ist.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Fristen
Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer. Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Landesgebührenverordnung an.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt. Alle Daten werden online erfragt.
Rechtsgrundlage
§ 11 Rebenpflanzgutverordnung (RebPflV)
verwandte Vorgänge
- Fleischverarbeitung Zulassung beantragen
- Hausschlachtung anmelden
- Mutterrebenbestand Anerkennung beantragen
- Schlachtung Erlaubnis beantragen
- Tierarzneimittel verabreichen
Ansprechpartner
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Tel.: +49 671 793-0
Fax: +49 671 793199
E-Mail: info@lwk-rlp.de
Web: www.lwk-rlp.de
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