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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Gesonderte Berechnung der Gesamthektarerträge melden
Von Amtswegen erhält jeder Traubenerzeuger zum 30.11. des Erntejahres eine gesonderte Berechnung des Gesamthektarertrags seines Betriebes von der Landwirtschaftskammer.
Beschreibung
Möchte der Betrieb abweichend von dieser Berechnung seine Erntemenge vermarkten, so hat er bis zum 15. Januar des Folgejahres eine neue Berechnung zu erstellen und zu melden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Fristen
- Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
- Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
erforderliche Unterlagen
Keine Unterlagen werden benötigt. Alle Daten werden online erfragt.
Rechtsgrundlage
- jeweilige Gebietsverordnungen der Anbaugebiete
Artikel 9 ff des Weingesetzes (WeinG)
VERORDNUNG (EU) Nr. 1308/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 17. Dezember 2013
verwandte Vorgänge
- Anerkennungs- und Berufszugangsverfahren für den bundesrechtlich und landesrechtlich reglementierten Beruf „Lebensmittelkontrolleur/kontrolleurin“
- Meldung einer Tierhaltung
- Sachkundenachweis bescheinigen zum Töten von Wirbeltieren
- Tierarzneimittel verabreichen
- Veterinärwesen
Ansprechpartner
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Tel.: +49 671 793-0
Fax: +49 671 793199
E-Mail: info@lwk-rlp.de
Web: www.lwk-rlp.de
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