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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Gewährleistung der Betriebssicherheit - Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzeptes darlegen
Sie haben sich besipielsweise als Arbeitnehmer bezüglich der Arbeitsbedingungen in Ihrem Anstellungsbetrieb beschwert? Dann überprüft die zuständige Stelle bekannt gewordene offensichtliche Missstände bei einer Inspektion.
Beschreibung
Die Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen werden vom Arbeitgeber angefordert und auf Vollständigkeit, Plausibilität und Richtigkeit geprüft. Die durchgeführten Schutzmaßnahmen werden gegebenfalls im Rahmen einer Inspektion überprüft.
Kurztext
- Verwendung von Arbeitsmitteln Entgegennahme Dokumentation und Nachweis der Gefährdungsbeurteilung und Angaben zu verantwortlichen Personen sowie Schutzmaßnahmen
- Anforderung der Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen
- Prüfbescheid an Arbeitgeber ggfs. mit Nachforderungen und Fristsetzung
- Inspektion vor Ort
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz), die Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) oder Abteilung Gewerbeaufsicht soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz), der Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) oder der Abteilung Gewerbeaufsicht soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.
Fristen
- Eingang der Beschwerde online
- Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
- Anforderung der Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen
- Prüfung
- Prüfbescheid an Arbeitgeber gegebenfalls mit Nachforderungen und Fristsetzung
- Inspektion vor Ort
Voraussetzungen
Vorraussetzungen sind Beschwerden bezüglich der Arbeitsbedingungen und bekannt gewordene offensichtliche Missstände bei Inspektionen.
Bearbeitungsdauer
Die Anforderung der Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen erfolgt 1 Woche ab Eingang der Beschwerde.
Kosten
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
erforderliche Unterlagen
Eine Beschwerde (formlos) kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Folgende Angaben werden zur Bearbeitung benötigt:
- Angaben zum Arbeitgeber
- Angaben zu Missständen bei den Arbeitsbedingungen
Rechtsgrundlage
§ 19 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 BetrSichV
§ 19 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (ArbSchZuVO)
verwandte Vorgänge
- Ausgleichsabgabe Festsetzung
- Baudenkmalpflege
- Denkmalschutz
- Inbetriebnahme einer Tankstelle anzeigen
- Öffentliche Vergabe - Sofortige Beschwerde beim Beschwerdegericht einlegen
Ansprechpartner
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
Tel.: +49 261 120-0
Fax: +49 261 120-2200
E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de
Web: www.sgdnord.rlp.de/
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