Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Vollstationäre Pflege Kosten für Menschen mit Behinderung übernehmen
Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen.
Beschreibung
Leben Sie als Mensch mit Behinderung (Pflegegrad 2 bis 5) in einer vollstationären Einrichtung, in der
- die Teilhabe am Arbeitsleben,
- an Bildung
- die soziale Teilhabe,
- die schulische Ausbildung oder
- die Erziehung von Menschen mit Behinderungen
im Vordergrund stehen?
Dann übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent der Kosten.
Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall je Kalendermonat 266 Euro nicht überschreiten.
Dies gilt auch für besondere Wohnformen (mehrere Personen mit Behinderung gemeinsam in einem Wohnheim/einer Wohngruppe). Dabei müssen
- das gemeinsame Wohnen und die Eingliederung in die Gesellschaft im Vordergrund stehen,
- das Wohn- und Betreuungsgesetz Anwendung finden,
- der Umfang der Betreuung weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entsprechen.
Beanspruchen Sie für die Tage, an denen Sie zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.
Kurztext
Für Menschen mit Behinderungen, die
- in einer vollstationären Einrichtung leben, in der
- die Teilhabe am Arbeitsleben,
- die Teilhabe an Bildung
- die soziale Teilhabe
- die schulische Ausbildung oder die Erziehung im Vordergrund stehen,
oder
- in einer besonderen Wohnform (Wohnheim/Wohngruppe für Personen mit Behinderungen), in der
- der Zweck des Wohnens und
- die Eingliederung in die Gesellschaft
im Vordergrund stehen,
übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent der vereinbarten Vergütung, jedoch nicht mehr als monatlich 266 Euro.
Fristen
Die Leistung muss bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden
Voraussetzungen
- Pflegebedürftige sind in einer vollstationären Einrichtung für Menschen mit Behinderung untergebracht
oder
- leben in einer besonderen Wohnform
- gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer des Antrages hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab.
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Rechtsgrundlage
§ 43a Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
verwandte Vorgänge
- Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
- Heilbehandlung für Kriegsopfer
- Pflegezeit Zuschüsse beantragen für zusätzliche Leistungen
- Pflegezulage für Kriegsopfer ermitteln
- Schwerbehindertenausweis ausstellen
Landesportal RLP-Direkt