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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Umwandlung von Wiederbepflanzungsrechten in eine Genehmigung für Rebpflanzungen beantragen
Auf Grund EU-rechtlicher Vorgaben fand zum 1. Januar 2016 ein Wechsel vom bisherigen Pflanzrechtesystem zu einem Genehmigungssystem für Rebpflanzungen statt.
Beschreibung
Wiederbepflanzungsrechte aus dem bisherigen System können in Genehmigungen umgewandeltwerden. Bitte beachten Sie die Gültigkeit der Wiederbepflanzungsrechte.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Fristen
- Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
- Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
erforderliche Unterlagen
Keine Unterlagen benötigt. Alle Daten werden online erfragt.
Rechtsgrundlage
VERORDNUNG (EU) Nr. 1308/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 17. Dezember 2013
VERORDNUNGEN DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/273 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2017
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/274 DER KOMMISSION
Artikel 6 ff des Weingesetzes (WeinG)
Artikel 1 ff der Landesverordnung zur Durchführung des Weinrechts (WeinRDV RP)
verwandte Vorgänge
- Abschluss des Landpachtvertrages anzeigen
- Anerkennungs- und Berufszugangsverfahren für den landesrechtlich reglementierten Beruf „Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“
- Eingriffe in Natur und Landschaft: Eingriffsregelung
- Sachkundenachweis bescheinigen zum Töten von Wirbeltieren
- Veterinärwesen
Ansprechpartner
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Tel.: +49 671 793-0
Fax: +49 671 793199
E-Mail: info@lwk-rlp.de
Web: www.lwk-rlp.de
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