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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
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Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst für Personen aus der EU beantragen
Sie haben ein juristisches Studium in einem Mitgliedsstaat der EU abgeschlossen und wollen nun in Deutschland den juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren? Dann müssen Sie zunächst eine Gleichwertigkeitsprüfung Ihres Hochschulabschlusses durchführen lassen.
Beschreibung
Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.
Kurztext
- Juristischer Vorbereitungsdienst Zulassung mit europäischen Abschlüssen
- vor dem Juristischen Vorbereitungsdienst muss die Gleichwertigkeit des Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt werden
- Voraussetzung ist ein rechtswissenschaftlicher Hochschulabschluss aus der EU
Fristen
Sie müssen die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung schriftlich beantragen.
Legen Sie diesem Antrag Ihr Abschlusszeugnis und Ihre sonstigen Leistungsnachweise in beglaubigter Abschrift oder im Original bei.
Nach Eingang des Antrages findet die Gleichwertigkeitsprüfung statt.
Sofern eine vollständige Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses festgestellt wird, ergeht ein entsprechender Bescheid.
Mit diesem Bescheid können Sie sich um die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.
Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
Sollte eine Gleichwertigkeit nicht oder lediglich teilweise festgestellt werden, erhalten Sie hierüber ebenfalls einen Bescheid. Um in diesem Fall zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müssen Sie eine Eignungsprüfung durchführen. Die Durchführung der Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich beantragen.
Nach Bestehen der Eignungsprüfung können Sie die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen. Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
Voraussetzungen
Sie müssen über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verfügen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer der Gleichwertigkeitsprüfung beträgt (im Falle vollständiger Unterlagen) circa 3 Monate.
Das Verfahren der Eignungsprüfung nimmt ab Antragstellung circa 6 Monate in Anspruch.
Kosten
Keine.
erforderliche Unterlagen
- Ihr Abschlusszeugnis,
- Ihre Diplome,
- Prüfungszeugnisse,
- sonstige Befähigungsnachweise
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
Die Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen.
Rechtsgrundlage
§ 112a Abs. 1 Deutsches Richtergesetz
§ 112a Abs. 1 Deutsches Richtergesetz
§ 112a Abs. 1 Deutsches Richtergesetz
Rechtsbehelf
Widerspruch
Weitere Informationen
Sie können den Antrag formfrei stellen. Antragsformulare stehen nicht zur Verfügung.
verwandte Vorgänge
- Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Ausländische Berufsausbildungsabschlüsse Anerkennung beantragen
- Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Tierärzte (Certificate of good standing)
- Lehramt DDR-Abschlüsse und Befähigungsnachweise anerkennen
- Podologin oder Podologe mit Ausbildung aus Drittstaaten, Berufsqualifikation anerkennen
Ansprechpartner
Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz
Ernst-Ludwig-Str. 6-8
55116 Mainz
Tel.: 06131 165876
E-Mail: lpa@jm.rlp.de
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