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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff

Sie möchten eine Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall beantragen? Dann erhalten Sie hier Informationen dazu.  


Beschreibung

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

Kurztext

  • Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff.
  • Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Standesamt I in Berlin gestellt werden.
  • Vom Standesamt werden Gebühren erhoben.


Zuständigkeit

Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245

Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di 09:00 - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 14:00 - 17:00 Uhr
Fr geschlossen

Zuständige Stelle

Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245

Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di 09:00 - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 14:00 - 17:00 Uhr
Fr geschlossen



Fristen

  • Die vorherige Beurkundung des eingetretenen Sterbefalls durch das Standesamt I in Berlin.
  • Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z.B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.



Rechtsgrundlage

§§ 61 ff. Personenstandsgesetz (PStG)

§ 55 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 37 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 5 Personenstandsgesetz (PStG)




Weitere Informationen

Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.




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Ansprechpartner

Standesamt I in Berlin
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin, Stadt

Tel.: +49 3090 2695000
E-Mail: Post.Standesamt1@labo.berlin.de
 


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Quelle der Inhalte:
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