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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
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Virtuelles Rathaus
Zwischenprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen
Ungefähr zur Hälfte der Ausbildungszeit erfolgt Ihre Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung ist eine Kenntnisstandermittlung und soll Ihnen und dem Ausbildungsunternehmen eine Rückmeldung zur bisherigen Wissensvermittlung geben.
Beschreibung
Zwischenprüfungen finden nur in Berufen statt, in denen die Ausbildungsordnung keine Abschluss- oder Gesellenprüfung in zwei Teilen vorsieht.
Gegenstand der verpflichtenden Zwischenprüfung sind die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht. Die Zwischenprüfung soll Ihnen und Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Eindruck von Ihrem jeweiligen Leistungsstand geben. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschluss- oder Gesellenprüfung. Die Ergebnisse der Zwischenprüfung sind für Sie ein wichtiger Indikator, vor allem wenn Sie vorzeitig zur Abschluss- oder Gesellenprüfung zugelassen wollen werden.
Zwischenprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Prüfungsteil und gegebenenfalls einem weiteren praktischen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt. Der schriftliche Prüfungsteil findet in vielen Ausbildungsberufen bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit statt.
Eine Zwischenprüfung wird von den zuständigen Stellen (z.B. regionale Industrie- und Handels-, Handwerks-, Ärztekammer; landesweite Landwirtschaftskammer u.a.) für alle Auszubildenden etwa zur Hälfte der Ausbildungszeit durchgeführt.
Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben, wurde dieses Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen Stelle durch Ihr Ausbildungsunternehmen angezeigt. Die zuständige Stelle weiß dadurch, in welchem Zeitraum Sie Ihre Zwischenprüfung ablegen müssen. Sie beziehungsweise Ihr Ausbildungsbetrieb werden von der zuständigen Stelle rechtzeitig in einem Brief oder elektronisch über die anstehende Prüfung benachrichtigt.
Die Durchführung der Zwischenprüfung organisiert die zuständige Stelle in Absprache mit dem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese. Er besteht aus Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Berufsschullehrkräfte.
Das durch den Prüfungsausschuss festgelegte Prüfungsergebnis wird an die zuständige Stelle übermittelt. Die Ergebnisse erhalten Sie in Form einer Teilnahmebescheinigung
Eine Zwischenprüfung kann für Sie aber entfallen, wenn in Ihrem Ausbildungsverhältnis eine bereits abgeschlossene andere Ausbildung mit mindestens zwei Jahren angerechnet wurde.
Auf Antrag können Sie auch als Umschulungsteilnehmer an einer Zwischenprüfung teilnehmen, dann müssen allerdings Sie beziehungsweise der Maßnahmenträger die Kosten für die Prüfung tragen.
Kurztext
- Zwischenprüfungen finden bundeseinheitlich an festen Terminen statt
- Regional zuständige Stelle informiert in der Regel über Zwischenprüfung
- Ehrenamtlich tätiger Prüfungsausschuss nimmt Prüfungsleistung ab und bewertet
- Zwischenprüfung muss nicht bestanden werden, Entscheidend ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung.
- Es fallen Prüfungsgebühren für die Zwischenprüfung für den Ausbildungsbetrieb an
- Durch die regelmäßige Modernisierung von Ausbildungsberufen werden in immer mehr Berufsbildern keine Zwischenprüfungen mehr durchgeführt, sondern durch den Teil 1 der Abschlussprüfung ersetzt
Zuständigkeit
Industrie- und Handels-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Fristen
In der Regel benachrichtigt Sie die für Sie zuständige Stelle über die anstehende Zwischenprüfung.
- Nach Anmeldung zur Zwischenprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen.
- Am Prüfungsort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis als berechtigter Teilnehmer ausweisen.
- Sie legen die schriftliche Prüfung ab.
- Sie legen die praktische Prüfung ab, sofern diese vorgesehen ist.
Ihr Zwischenprüfungsergebnis wird in Form einer Teilnahmebescheinigung an Sie versandt.
Voraussetzungen
- Sie müssen in einem eingetragenen Ausbildungsverhältnis oder einem eingetragenen Umschulungsverhältnis sein.
- Ihre Ausbildungsordnung sieht eine Zwischenprüfung vor.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Anmeldeschluss zur Zwischenprüfung liegt circa 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
Das gesamte Verfahren der Zwischenprüfung inklusive Anmeldung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Versand der Teilnahmebescheinigung dauert ca. 5 Monate.
Kosten
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle. Die Kosten muss der Ausbildungsbetrieb tragen.
Umschüler tragen die Gebühren selbst und müssen mit der Agentur für Arbeit oder dem Bildungsträger klären, ob gegebenenfalls eine Förderung in Betracht kommt.
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung bei der Prüfung
- gegebenenfalls Formular “Antrag auf Nachteilsausgleich”
Rechtsgrundlage
§ 48 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Rechtsbehelf
- keine
Weitere Informationen
- Formular: “Anmeldung zur Zwischenprüfung” notwendig,
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen zur Anmeldung nicht erforderlich
-
Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen in der Regel alle Anträge als Download auf der Internetseite zur Verfügung.
Was sollte ich noch wissen?
Durch die regelmäßige Modernisierung von Ausbildungsberufen werden in immer mehr Berufsbildern keine Zwischenprüfungen mehr durchgeführt, sondern durch den Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung ersetzt.
verwandte Vorgänge
- Bestehende oder potentielle Ausbildungsbetriebe beraten und überprüfen
- Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG beantragen
- Verlängerte Ausbildungszeit oder Teilzeitausbildung beantragen
- Überbetriebliche Ausbildung Informationserteilung
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Trier
Herzogenbuscher Straße 12
54292 Trier
Tel.: +49 651 9777-0
Fax: +49 651 9777-150
E-Mail: infocenter@trier.ihk.de
Web: www.ihk-trier.de/
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