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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Fluggastkontrolle durchführen
Wenn Sie ein Flugzeug betreten möchten, werden vorab sogenannte Fluggastkontrollen durchgeführt.
Beschreibung
Die Gefährdung der Luftsicherheit durch die Mitnahme von verbotenen Gegenständen soll durch die Luftsicherheitskontrollen verhindert werden.
Ein Abgleich zwischen Buchungsdokumenten (Bordkarte) und Personaldokumenten, der sog. ID-Check, vor Zutritt zu den Sicherheitsbereichen auf Flugplätzen erfolgt in Deutschland im Rahmen der Luftsicherheitskontrollen nicht. Bei der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs an den see- und luftseitigen Schengen-Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt eine Prüfung der Grenzübertrittsdokumente.
Reisende sind verpflichtet, beim Überschreiten der Grenze ihre Grenzübertrittsdokumente mitzuführen. Es ist möglich, dass das Luftfahrtunternehmen von dem Fluggast das Vorzeigen eines Personaldokuments fordert.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz-Fachgruppe Luftverkehr.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
§ 5 Absatz 1 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
verwandte Vorgänge
- Die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens im Straßenpersonenverkehr nachweisen
- Luftfahrtveranstaltung Genehmigung beantragen
- Prüfung beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer ablegen
- Straßenbau in Rheinland-Pfalz
- Verkehrszeichen und Ampelstörung
Ansprechpartner
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Flughafen Hahn
Gebäude 667C
55483 Lautzenhausen
Tel.: +49 6543 8780-1640
Fax: +49 261 29141-2217
E-Mail: luftverkehr@lbm.rlp.de
Web: www.lbm.rlp.de
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