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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
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Altenpflegeausbildung durch Ausgleichsverfahren fördern
Sie als stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtung möchten Altenpflegekräfte ausbilden aber Ihnen fehlen die finanziellen Mittel? Dann das Ausgleichsverfahren zur Förderung der Altenpflegausbildung eine mögliche Lösung.
Beschreibung
Grundprinzip des Ausgleichsverfahrens, das im Jahre 2004 eingeführt wurde, ist es, dass alle Altenpflegeeinrichtungen im Land, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht, ihren Beitrag zur Finanzierung der Ausbildungskosten leisten.
Alle Einrichtungen zahlen in den sogenannten „Ausgleichspool“ ein, aus dem die ausbildenden Einrichtungen Zahlungen für die geleisteten Ausbildungsvergütungen erhalten. Durch dieses Verfahren werden Wettbewerbsnachteile für die ausbildenden Einrichtungen vermieden, da diese durch einen einheitlichen Ausgleichsbetrag pro Tag nicht teurer sind als Einrichtungen, welche nicht oder nur in geringem Umfang ausbilden und mit ihnen im direkten Wettbewerb stehen.
Am Ausgleichsverfahren sind im Jahre 2017 rund 1.280 vollstationäre, teilstationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen sowie nicht als Pflegeeinrichtung zugelassene sonstige Einrichtungen beteiligt. Sie zahlen im Kalenderjahr 2017 einen Ausgleichsbetrag von insgesamt rund 30,7 Millionen Euro, die an die ausbildenden Einrichtungen für die von ihnen gezahlten Ausbildungsvergütungen erstattet werden. Vollstationären, teilstationären und nicht als Pflegeeinrichtung zugelassenen Pflegeeinrichtungen werden 50 % der tatsächlichen Ausbildungsvergütung pro Schülerin und Schüler, ambulanten Pflegeeinrichtungen 80 % erstattet.
Dieses Umlagevolumen in Höhe von insgesamt rund 30,7 Millionen Euro wird nach gleichmäßigen Grundsätzen auf die Einrichtungen verteilt. Bei einem vollstationären Platz beträgt dieser Betrag bei einer Auslastung von 95 v. H. im Kalenderjahr 2017 2,09 Euro pro Tag und Person, bei einem teilstationären Platz bei einer Auslastung von 60 v. H. 1,19 Euro pro Tag und Person. Die ambulanten und nicht als Pflegeeinrichtung zugelassenen Pflegeeinrichtungen können demgegenüber die von ihnen erhobenen Ausgleichsbeträge über einen prozentualen Zuschlag auf die Pflegeleistungen in Höhe von 3,1581 v. H. im Kalenderjahr 2017 refinanzieren.
Kurztext
Stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtung können zur Ausbildung von Altenpflegekräften Förderungen aus dem Ausgleichverfahren beantragen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Ausgleichsverfahren im Rahmen der Ausbildung in der Altenpflege und der Altenpflegehilfe
verwandte Vorgänge
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen
- Berufsausbildungsbeihilfe beantragen
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
- Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen, Leistungen an Arbeitgeber
- Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
Baedekerstraße 2-20
56073 Koblenz
Tel.: +49 261 4041-1
Fax: +49 261 4041-407
E-Mail: poststelle-ko@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau
Reiterstraße 16
76829 Landau in der Pfalz
Tel.: +49 6341 26-1
Fax: +49 6341 26-287
E-Mail: poststelle-ld@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Tel.: +49 6131 967-0
Fax: +49 6131 967-310
E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Schießgartenstraße 6
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 967-0
Fax: +49 6131 967-444
E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/landesamt/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
In der Reichsabtei 6
54292 Trier
Tel.: +49 651 1447-0
Fax: +49 651 1447-253
E-Mail: poststelle-tr@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/landesamt/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
Moltkestraße 19
54292 Trier
Tel.: +49 651 1447-0
Fax: +49 651 1447-253
E-Mail: poststelle-tr@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
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