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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Ausbildungsförderung Bewilligung
Ausbildungsförderung Bewilligung
Beschreibung
Kurztext
Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungförderungsgesetz (BAföG) ermöglicht jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- beziehungsweise Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Zuständigkeit
Fristen
Allgemeine Voraussetzungen:
- deutscher Staatsbürger
- ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
- maximal 29 beziehungsweise 34 Jahre alt, Ausnahmen zugelassen
- Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und gegebenenfalls des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners reichen für die Finanzierung der Ausbildung nicht aus
Welche Fristen muss ich beachten?
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
erforderliche Unterlagen
- förmlicher Antrag
- Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung beziehungsweise Nachweis über das Praktikum
- Einkommensnachweise der Eltern und gegebenenfalls des Ehegatten oder Lebenspartners
- Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr
wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom vorletzten Kalenderjahr
- gegebenenfalls Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahreseinkommen vom vorletzten Kalenderjahr
Rechtsgrundlage
§ 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
§ 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
§ 7 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Weitere Informationen
Rheinland-Pfalz bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online auszufüllen. Sie müssen die Formulare nur noch ausdrucken, unterschreiben und anschließend der zuständigen Stelle über-senden. Nach dem Ausfüllen der Antragsformulare erhalten Sie eine Übersicht mit Unterlagen, die Sie noch zusätzlich einreichen müssen. Sollten noch Nachweise fehlen, werden diese von der zuständigen Stelle von Ihnen noch angefordert.
Was sollte ich noch wissen?
BAföG-Hotline: +49 800 223-6341 (kostenfrei)
Informationen zum BAföG auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
verwandte Vorgänge
- BAFöG Zusatzleistungen bewilligen
- Berufsvorbereitungsjahr anmelden
- Lernmittelfreiheit
- Schüler/-innen mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen, Lesen und Rechtschreiben fördern
- Teilerlass der Ausbildungsförderung Gewährung
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen
Tel.: 06571 14-1030
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
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