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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
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(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte
Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte
Beschreibung
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Studierende bei den (je nach Zielland unterschiedlichen) zentralen Auslandsämter für Ausbildungsförderung.
Dies gilt auch, wenn Sie bereits im Inland Ausbildungsförderung erhalten oder nur einen Teil Ihrer Ausbildung oder ein Praktikum im Ausland absolvieren wollen.
Weitere Informationen und das für Ihr Zielland zuständige Amt für Ausbildungsförderung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Bundesministerium für Bildung und Forschung - Studium, schulische Ausbildung, Praktika im Ausland
Fristen
- deutscher Staatsbürger
- ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
- ständiger Wohnsitz im Inland
- maximal 29 beziehungsweise 34 Jahre alt, Ausnahmen zugelassen
- die Dauer der Auslandsausbildung beträgt mindestens drei Monate
- Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und gegebenenfalls des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners reichen für die Finanzierung der Auslandsausbildung nicht aus
Welche Fristen muss ich beachten?
Wegen der aufwändigeren Antragsbearbeitung bei der Auslandsförderung empfiehlt sich eine Antragstellung mindestens sechs Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
§ 5 Absatz 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Weitere Informationen
Rheinland-Pfalz bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online auszufüllen. Sie müssen die Formulare nur noch ausdrucken, unterschreiben und anschließend der zuständigen Stelle über-senden. Nach dem Ausfüllen der Antragsformulare erhalten Sie eine Übersicht mit Unterlagen, die Sie noch zusätzlich einreichen müssen. Sollten darüber hinaus noch Nachweise fehlen, werden diese von der zuständigen Stelle von Ihnen noch angefordert.
Die erforderlichen Formblätter sind ebenfalls bei den zuständigen Stellen erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zum BAföG auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
verwandte Vorgänge
- Ausbildungsförderung: Änderungen bekanntgeben
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Träger von Integrationsfachdiensten und Inklusionsbetrieben beantragen
- Schulfahrten: Kostenerstattung
- Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen Voraussetzungen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung prüfen
- Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen
Tel.: 06571 14-1030
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
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